Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom hat mehrere Verfügungen erlassen, deren Umsetzung eine Erhöhung des Anlagevermögens von Swissgrid zur Folge hat. Basierend darauf wird Swissgrid die Entschädigung für einige ehemalige Übertragungsnetzeigentümerinnen erhöhen.
Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid ist gemäss Stromversorgungsgesetz Eigentümerin des Schweizer Höchstspannungsnetzes. Um dies zu realisieren, wurden seit Anfang 2013 die Anlagen des Höchstspannungsnetzes von den damaligen Eigentümerinnen an Swissgrid übertragen. Konkret handelt es sich dabei um mehr als 17 000 Anlagen im Wert von über CHF 2300 Mio. Dies stellt die bisher grösste und komplexeste vom Gesetz vorgegebene Transaktion in der Schweiz dar.
Der Wert der einzelnen Anlagen konnte zum Zeitpunkt der jeweiligen Sacheinlage nicht abschliessend ermittelt werden, da zu den jeweiligen Transaktionszeitpunkten bewertungsrelevante Verfahren zwischen den Eigentümerinnen und der ElCom hängig waren. Zur Bestimmung des Werts der Anlagen erfolgte deshalb zuerst eine provisorische Bewertung, gefolgt von der ersten Bewertung per Übertragungsstichtag. Mit den nun von der ElCom verfügten regulatorischen Werten per jeweiligem Transaktionszeitpunkt erfolgt die voraussichtlich abschliessende Entschädigung der auf Swissgrid überführten Übertragungsnetzanlagen. Im Rahmen der zweiten Bewertungsanpassung wird eine allfällig noch bestehende Differenz zwischen dem bereits entschädigten Wert per Übertragungsstichtag und dem nun verfügten regulatorischen Wert per Transaktionszeitpunkt ausgeglichen.
Mit dem Erlass dieser bewertungsrelevanten Verfügungen der ElCom und den in den nächsten Wochen erwarteten weiteren Verfügungen, wird die Voraussetzung der Gleichbehandlung aller Parteien für die Durchführung der Bewertungsanpassung erfüllt.
Die Bewertungsanpassung erhöht den Wert des Anlagenvermögens von Swissgrid um einen Betrag von voraussichtlich zwischen CHF 100 und 150 Mio. Das führt aufgrund des regulatorischen Geschäftsmodells indirekt auch zu einem höheren Gewinn. Des Weiteren erhöht sich das Aktienkapital von Swissgrid und die Beteiligungsquoten der Aktionäre verändern sich geringfügig. Die dazu notwendige Statutenänderung von Swissgrid bedarf der Genehmigung durch den Bundesrat. Sie ist für Ende 2021 vorgesehen.