Stellungnahme zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes (EleG)
(Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)
Aus Sicht von Swissgrid enthält die «Netzexpress»-Vorlage wichtige und zwingend notwendige Gesetzesänderungen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren beim Aus- und Umbau des Übertragungsnetzes. Damit kann der Netzausbau mit dem Ausbau erneuerbarer Energien künftig besser Schritt halten, was die Versorgungssicherheit der Schweiz stärkt.
Mit den heutigen, langwierigen Bewilligungsverfahren gerät der Netzausbau im Vergleich zum Kraftwerksausbau zunehmend in Verzug. Unmittelbare Folge davon sind volkswirtschaftlich ineffiziente Netzengpässe und Einschränkungen bei der Stromerzeugung. Die daraus resultierenden Kosten gehen zulasten der Endverbraucher. Ohne weitere Massnahmen droht das Stromnetz zum Flaschenhals der Energiewende zu werden.
Im Rahmen verschiedener Vorlagen sollen die Verfahren für die Planung, den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von grossen Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität oder Wärme aus erneuerbaren Energien vereinfacht und damit beschleunigt werden. Dadurch wird sich die Situation im Netzbereich weiter verschärfen, wenn jetzt keine Massnahmen ergriffen werden.
In den nächsten Jahrzehnten wird rund ein Drittel des heute bestehenden Übertragungsnetzes das Ende seiner technischen Lebensdauer erreichen. Diese Anlagen müssen somit in den kommenden 30 Jahren erneuert werden. Im Vergleich zu den letzten 20 Jahren wird sich die Anzahl der Netzprojekte damit vervielfachen. Damit diese Projekte zeitgerecht umgesetzt werden können, braucht es eine deutliche Beschleunigung der Bewilligungsverfahren.
Das Stromnetz ist von zentraler Bedeutung für die Versorgungssicherheit der Schweiz und für das Gelingen der Energiewende.
In ihrer Stellungnahme begrüsst Swissgrid insbesondere folgende Punkte:
- Freileitungsgrundsatz (Art. 15b E-EleG), denn ein zu hoher Anteil an Erdkabeln führt zu grossen Herausforderungen im Übertragungsnetz.
- Erneuerung bestehender Leitungen am gleichen Standort ohne Sachplanverfahren (Art. 15bbis E-EleG), denn so wird unnötige Bürokratie abgebaut.
- Vorrang des Übertragungsnetzes vor anderen nationalen Interessen (Art. 15d E-EleG), denn damit wird der Wichtigkeit des Stromnetzes Rechnung getragen.
- Verzicht auf bundesinternes Bereinigungsverfahren (Art. 16g Abs. 1 E-EleG), denn das verhindert Doppelspurigkeiten und unnötige Verzögerungen.
- Koordination der Netzplanung (Art. 9c Abs. 2 E-StromVG), denn gemeinsam abgestimmte Planungen sparen Zeit und vereinfachen den Prozess.
Mit schnelleren Bewilligungsverfahren, der Priorisierung von Freileitungen und einem effizienten Leitungsersatz ohne Umwege, kann der Netzausbau mit dem Ausbau erneuerbarer Energien künftig besser Schritt halten, was sich wiederum positiv auf die Versorgungssicherheit der Schweiz auswirkt.
Swissgrid begrüsst und unterstützt den vorliegenden Gesetzesentwurf im Sinne der Netzstabilität, der Kosteneffizienz und letztendlich für eine erfolgreiche Energiewende.