Positionen und Stellungnahmen

Swissgrid pflegt einen aktiven und transparenten Dialog mit Stakeholdern aus der Politik. Im Fokus stehen dabei Themen wie die Herausforderungen im europäischen Kontext, die Versorgungssicherheit, die Energiewende sowie der Netzausbau vor Ort. Die Kombination von fehlendem Stromabkommen, starkem Ausbau von erneuerbaren Energien mit volatiler Produktion und schleppendem Netzausbau stellt für den Betrieb des Übertragungsnetzes eine Herausforderung dar. Nur im offenen und konstruktiven Dialog mit allen gesellschaftlichen Kräften kann dieser Herausforderung begegnet werden.

Swissgrid steht deshalb in einem regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Andrea Mäder

Head of Public Affairs
info@swissgrid.ch

Salome Just
Salome Just

Public Affairs Manager
info@swissgrid.ch


Positionspapiere

24.4225 Interpellation Gabriela Suter, Sozialdemokratische Partei

Strategisches Netz Swissgrid 2040.
Anbindung an europäische Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Projekte?

Positionspapier Swissgrid

Änderung des Elektrizitätsgesetzes

Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze

Positionspapier Swissgrid

24.3459 Interpellation Emmanuel Amoos, Sozialdemokratische Partei

Oberirdisch oder unterirdisch geführte Hochspannungsleitungen?

Positionspapier Swissgrid

23.3327 Postulat Emmanuel Amoos, Sozialdemokratische Partei

Bau einer 200 Kilometer langen Gleichstromleitung in Mikrotunneln zwischen Bickigen BE und Pallanzeno IT

Positionspapier Swissgrid

22.3321 Motion Jürg Grossen, Grünliberale Partei

Strom-Netzstabilität zu geringen Kosten durch Einbindung von mittleren und kleinen Teilnehmern im Regelenergiemarkt

Positionspapier Swissgrid


Factsheets


Stellungnahmen zu Vernehmlassungsvorlagen

Stellungnahme zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes (EleG)
(Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)

Aus Sicht von Swissgrid enthält die «Netzexpress»-Vorlage wichtige und zwingend notwendige Gesetzesänderungen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren beim Aus- und Umbau des Übertragungsnetzes. Damit kann der Netzausbau mit dem Ausbau erneuerbarer Energien künftig besser Schritt halten, was die Versorgungssicherheit der Schweiz stärkt.

Mit den heutigen, langwierigen Bewilligungsverfahren gerät der Netzausbau im Vergleich zum Kraftwerksausbau zunehmend in Verzug. Unmittelbare Folge davon sind volkswirtschaftlich ineffiziente Netzengpässe und Einschränkungen bei der Stromerzeugung. Die daraus resultierenden Kosten gehen zulasten der Endverbraucher. Ohne weitere Massnahmen droht das Stromnetz zum Flaschenhals der Energiewende zu werden.

Im Rahmen verschiedener Vorlagen sollen die Verfahren für die Planung, den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von grossen Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität oder Wärme aus erneuerbaren Energien vereinfacht und damit beschleunigt werden. Dadurch wird sich die Situation im Netzbereich weiter verschärfen, wenn jetzt keine Massnahmen ergriffen werden.

In den nächsten Jahrzehnten wird rund ein Drittel des heute bestehenden Übertragungsnetzes das Ende seiner technischen Lebensdauer erreichen. Diese Anlagen müssen somit in den kommenden 30 Jahren erneuert werden. Im Vergleich zu den letzten 20 Jahren wird sich die Anzahl der Netzprojekte damit vervielfachen. Damit diese Projekte zeitgerecht umgesetzt werden können, braucht es eine deutliche Beschleunigung der Bewilligungsverfahren.

Das Stromnetz ist von zentraler Bedeutung für die Versorgungssicherheit der Schweiz und für das Gelingen der Energiewende.

In ihrer Stellungnahme begrüsst Swissgrid insbesondere folgende Punkte:

  • Freileitungsgrundsatz (Art. 15b E-EleG), denn ein zu hoher Anteil an Erdkabeln führt zu grossen Herausforderungen im Übertragungsnetz.
  • Erneuerung bestehender Leitungen am gleichen Standort ohne Sachplanverfahren (Art. 15bbis E-EleG), denn so wird unnötige Bürokratie abgebaut.
  • Vorrang des Übertragungsnetzes vor anderen nationalen Interessen (Art. 15d E-EleG), denn damit wird der Wichtigkeit des Stromnetzes Rechnung getragen.
  • Verzicht auf bundesinternes Bereinigungsverfahren (Art. 16g Abs. 1 E-EleG), denn das verhindert Doppelspurigkeiten und unnötige Verzögerungen.
  • Koordination der Netzplanung (Art. 9c Abs. 2 E-StromVG), denn gemeinsam abgestimmte Planungen sparen Zeit und vereinfachen den Prozess.

Mit schnelleren Bewilligungsverfahren, der Priorisierung von Freileitungen und einem effizienten Leitungsersatz ohne Umwege, kann der Netzausbau mit dem Ausbau erneuerbarer Energien künftig besser Schritt halten, was sich wiederum positiv auf die Versorgungssicherheit der Schweiz auswirkt.

Swissgrid begrüsst und unterstützt den vorliegenden Gesetzesentwurf im Sinne der Netzstabilität, der Kosteneffizienz und letztendlich für eine erfolgreiche Energiewende.


Stellungnahme zur Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen

Das Parlament hat am 29. September 2023 im Rahmen des «Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» (sog. «Mantelerlass» resp. «Stromgesetz») insbesondere das Energiegesetz und das Stromversorgungsgesetz geändert. Am 21. Februar 2024 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung der ausführenden Verordnungen. Revidiert werden insgesamt sechs Verordnungen, darunter die Stromversorgungsverordnung (StromVV), die Winterreserveverordnung (WResV) und die Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW).

Aus Sicht Swissgrid ist die Vorlage eine wichtige Grundlage zur Erreichung der Klima- und Energieziele des Bundes. Das vom Bund im Jahr 2007 verabschiedete Stromversorgungsgesetz hat sich in seinen Grundzügen bewährt. Entwicklungen der letzten Jahre, darunter der Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit steigende Fluktuation der Einspeisung oder auch die fortschreitende Digitalisierung und die damit einhergehenden Möglichkeiten schaffen jedoch Bedarf für dessen Weiterentwicklung. Die Vorlage trägt dem Rechnung, beispielsweise durch die neuen Bestimmungen zum Datenaustausch, die Schaffung einer zentralen Datenplattform (Datahub) sowie die Nutzung von Flexibilitäten.

Die Verordnungsentwürfe sind an wichtigen Stellen noch zu überarbeiten. In ihrer Stellungnahme betont Swissgrid insbesondere folgende Punkte:

  • Die StromVV enthält eine präzisierende Bestimmung (Art. 13a) zu der neuen Bestimmung im Stromversorgungsgesetz bezüglich Massnahmen bei Gefährdung des sicheren Übertragungsnetzbetriebs. Diese Präzisierung wird allerdings nicht ausreichen, um die aufgrund der neuen Gesetzesbestimmung voraussichtlich entstehenden grossen Unsicherheiten bei Kostentragungen zu klären. Swissgrid beantragt deshalb weitere Präzisierungen. Eine unbegrenzte Kostentragung seitens Swissgrid könnte Fehlanreize setzen, welche dem Zweck der Bestimmung – der Gewährleistung des sicheren Netzbetriebs – zuwiderlaufen. Alle Beteiligten (Verteilnetzbetreiber, Erzeuger, Speicherbetreiber...) tragen eine Verantwortung für das Funktionieren des Gesamtsystems.
  • Eine weitere Bestimmung in der StromVV weist Swissgrid die operative Abwicklung im Zusammenhang mit der pauschalen Abgeltung der Kosten für Netzverstärkungen und Verstärkungen von Anschlussleitungen im Verteilnetz zu. In ihrer Stellungnahme weist Swissgrid darauf hin, dass die Pronovo aus regulatorischer und organisatorischer Sicht besser geeignet wäre, einen Teil dieser Aufgabe wahrzunehmen. Die Pronovo verfügt über Erfahrung mit vergleichbaren Prozessen sowie einen Teil der dazu notwendigen Daten und Datensysteme. Damit können Doppelspurigkeiten vermieden werden.
  • In der Revision der VOEW ist vorgesehen, dass Kosten der Akteure der Stromwirtschaft aufgrund von Massnahmen durch das Landesversorgungsgesetz künftig über die Tarife des Übertragungsnetzes gewälzt werden. Swissgrid weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Verordnungsgeber noch nicht geregelt hat, wie diese Kosten ggü. den Endverbrauchern auszuweisen sind und beantragt, dass dies als Teil des Tarifs «Stromreserve» erfolgt.

Swissgrid weist auch daraufhin hin, dass unabhängig von der Vorlage weitere Massnahmen erforderlich sind, um die Versorgungssicherheit der Schweiz langfristig zu gewährleisten. Dazu gehören die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren, der Abschluss eines Stromabkommens mit der EU und die Schärfung der Verantwortlichkeiten der Bilanzgruppen.


Stellungnahme zu den Änderungen der Winterreserveverordnung (WResV)

Im Rahmen der vorliegenden Revision ist u.a. vorgesehen, dass Ausschreibungen für den Bau und/oder die Kontrahierung von Reservekraftwerken nicht – wie ursprünglich angedacht – von Swissgrid, sondern vom Bund durchgeführt werden. Swissgrid begrüsst diese Anpassung. Die Erläuterungen halten richtigerweise fest, dass der Entscheid zur Ausschreibung – und damit auch der Entscheid für den Bau von Reservekraftwerken – ein politischer Entscheid ist und umstritten sein kann. Entsprechend hat dieser durch eine Behörde und nicht durch Swissgrid zu erfolgen. Damit wird insbesondere auch dem Entflechtungsgebot gemäss Stromversorgungsgesetz Rechnung getragen.

Weiter adressiert Swissgrid in der Vernehmlassung insbesondere, dass aufgrund der Bestimmungen der WResV ab dem Geschäftsjahr 2024 nicht mehr die tatsächlichen Vollzugskosten der Stromreserve zur Anrechenbarkeit gebracht werden dürfen. Damit ist aus Sicht von Swissgrid die Schadloshaltung von Swissgrid nicht mehr in jedem Fall gewährleistet.

Swissgrid anerkennt, dass sich die Kosten für die Stromreserve nach dem Cost-Regime und nicht nach dem sonst im Stromversorgungsrecht üblichen Cost-Plus-Modell richten sollen. Der Wille des Ver­ordnungsgebers ist es, dass aus der Stromreserve kein Gewinn resultiert. Swissgrid ist bereit, auch künftig ihren Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen im Winter zu leisten. Wo kein Gewinn möglich ist, darf aber auch kein Risiko ungedeckter Kosten bestehen. Konsequenterweise muss dies zur Folge haben, dass bei Swissgrid auch keine tatsächlichen direkten und indirekten Kosten aus der Abwicklung der Stromreserve entstehen können, die sie über ihr Eigenkapital selbst zu tragen hat. Es braucht deshalb eine Bestimmung in der WResV, wonach Swissgrid für die Aufgaben im Zusammen­hang mit der Abwicklung der Stromreserve finanziell schadlos gehalten wird.


Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative «Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller»

Die parlamentarische Initiative möchte die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft – namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie die Gasnetze dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland unterstellen.

Als nationale Netzgesellschaft sorgt Swissgrid dauernd für einen diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Übertragungsnetzes. Swissgrid teilt entsprechend das Anliegen, das Schweizer Stromnetz und die sichere Stromversorgung zu schützen. Den vorliegenden Ansatz der parlamentarischen Initiative erachten wir hierfür jedoch als nicht geeignet. Swissgrid ist der Ansicht, dass die bestehenden Regulierungen und Eigentumsverhältnissen dem Anliegen der parlamentarischen Initiative bereits umfassend Rechnung tragen. Swissgrid lehnt die vorgesehene Revision ab.


Weitere Stellungnahmen


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