Die Operateure der Swissgrid Netzleitstellen haben nicht nur die Aufgabe, das Übertragungsnetz vor Schwankungen zu schützen, sondern auch vor zu hohen Belastungen. Leitungen und Transformatoren können nur eine begrenzte Menge an Energie übertragen.
Damit eine Überlastung eines Netzelements verhindert werden kann, wendet Swissgrid die n-1-Regel an. Dies bedeutet, dass falls irgendwo ein Netzelement ausfällt, alle anderen Netzelemente im Übertragungsnetz noch über genügend Kapazität verfügen müssen, um die zusätzliche Energie zu übertragen. Die automatische Netzberechnung simuliert im 5-Minuten-Takt, ob diese Regel eingehalten wird. Liegt eine n-1-Verletzung vor, droht eine Überlastung von Leitungen oder Transformatoren und die Operateure greifen ein.
Mit sogenannten Schalthandlungen können die Operateure Einfluss auf die Lastflüsse im Übertragungsnetz nehmen. Dies bedeutet, dass sie in Schaltanlagen Leitungen trennen oder verbinden oder den Stromfluss durch die Transformatoren anpassen. Dadurch ist es möglich, die Belastung einer bestimmten Leitung zu reduzieren.
Ebenso haben die Operateure der Swissgrid Netzleitstellen die Möglichkeit, einen Redispatch auszuführen. Bei einem Redispatch werden gewisse Kraftwerke angewiesen, ihre Produktion zu reduzieren und andere, die Einspeisung zu erhöhen. Gesamthaft wird immer noch gleich viel Energie ins Netz eingespiesen, diese wird aber geografisch umverteilt. Dadurch verringert sich die Belastung der gefährdeten Leitung.
Da Swissgrid bei einem Redispatch in den Kraftwerksbetrieb eingreift, fallen Kosten an. Bei einem nationalen Redispatch, wenn also ein Netzengpass im Inland besteht und Swissgrid Schweizer Kraftwerke einsetzt, fliessen diese Kosten in die Netznutzungstarife ein.
Ein Redispatch kann auch über die Landesgrenzen hinweg erfolgen. In solchen Fällen arbeitet Swissgrid mit den Übertragungsnetzbetreibern der Nachbarländer zusammen und lässt diese die notwendigen Kraftwerke anweisen, die Produktion entsprechend anzupassen. Diese Kosten begleicht Swissgrid aus den Einnahmen aus den Auktionen zur Vergabe der grenzüberschreitenden Leitungskapazitäten. Fordert ein ausländischer Übertragungsnetzbetreiber Unterstützung von Schweizer Kraftwerken an, übernimmt er diese Kosten.