Swissgrid unterscheidet bei der Instandhaltung der Anlagen zwischen geplanten und ungeplanten Unterhaltsarbeiten. Zu den geplanten Unterhaltsarbeiten gehören das Ausholzen in Leitungsnähe, Korrosionsschutz, Tausch von Isolatoren oder die Sanierung von Masten und deren Sockeln. Die anstehenden Instandsetzungsarbeiten werden nach den jährlich stattfindenden visuellen Kontrollen definiert. Die Planung ist aufwändig und beginnt rund ein Jahr im Voraus. Denn trotz den Unterhaltsarbeiten muss die Stabilität des Netzes jederzeit gewährleistet bleiben. Diese Arbeiten müssen im Voraus mit allen Partnern in der Schweiz und den Übertragungsnetzbetreibern der Nachbarländer abgestimmt werden.
Ungeplante Unterhaltsarbeiten sind notwendig, wenn Anlagen beschädigt oder durch äussere Einwirkungen gestört werden. Zu den häufigsten Ursachen gehören Umwelteinflüsse wie Blitzschlag, Wind, Hitze, Lawinen oder Murgänge. Wird eine Leitung beschädigt, schalten die in Unterwerken eingebauten Schutzeinrichtungen die betroffene Leitung automatisch aus. Kann sie nicht wieder zugeschaltet werden, wird sie ausser Betrieb genommen und geerdet.
Der Pikettdienst muss vor Ort die beschädigte Stelle suchen, in unwegsamem Gelände kann dazu auch ein Helikopter zum Einsatz kommen. Zu den häufigsten Störungsursachen gehören Sturmschäden und Folgeschäden von Blitzeinschlägen, die normalerweise schnell behoben werden können. Ereignisse wie dasjenige auf dem Albulapass im Oktober 2018, bei dem ein Orkantief vier Masten umgeknickt hatte, sind äusserst selten.