Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung alle Hilfsdienste bezeichnet, die Netzbetreiber für Kunden neben der Übertragung und Verteilung elektrischer Energie zusätzlich erbringen. Damit der Systembetrieb zuverlässig gewährleistet wird, organisiert Swissgrid im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten die folgenden Systemdienstleistungen:
- Netzregelung (Primär-, Sekundär- und Tertiärregelung)
- Spannungshaltung
- Ausgleich der Wirkverluste
- Schwarzstart- und Inselbetriebsfähigkeit
- Systemkoordination
- Betriebliche Messung
Zur Erfüllung der Systemdienstleistungen schliesst Swissgrid nach einer technischen und betrieblichen Prüfung der Anbieter und deren Kraftwerke einen Rahmenvertrag mit diesen ab. Auf dieser Grundlage können Anbieter an den Ausschreibungen für Systemdienstleistungen teilnehmen.
Schwarzstart- und Inselbetriebsfähigkeit
Swissgrid hat die Aufgabe, die Systemdienstleistungen einschliesslich Schwarzstart- und Inselbetriebsfähigkeit sicherzustellen (vgl. Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 2 lit. b StromVG). Swissgrid trägt dafür Sorge, dass für den Wiederaufbau der Versorgung nach einer Grossstörung eine ausreichende Anzahl von inselbetriebs- und schwarzstartfähigen Kraftwerken eingesetzt werden kann, welche jeweils zu einer Aufbauzelle zusammengefasst sind.
Unter einer Aufbauzelle versteht man ein flächenmässig begrenztes, netztechnisch abgegrenztes kleines Teilnetz, das aus einem schwarzstartfähigen sowie aus einem oder mehreren inselnetzfähigen Kraftwerken besteht, welche Frequenz, Spannung und Leistung in der Aufbauzelle stabil halten können. Die Aufbauzelle muss über einen direkten Zugang zur 220-kV-Ebene verfügen.
Das neue Vertragswerk regelt die Rechte und Pflichten zwischen Swissgrid und dem Aufbauzellenmanager (AZM) im Zusammenhang mit der Sicherstellung von Schwarzstartfähigkeit und Inselbetrieb durch den AZM für Swissgrid. Der AZM führt eigenständig mit den entsprechenden Steuerstellen die Aufbauzelle in einer definierten Netzwiederaufbau-Region bis zum Erreichen der Bereitschaft für Spannungsvorgabe und Verantwortungsübergabe an Swissgrid.
Die Vertragsgestaltung ist angelehnt an das Netzwiederaufbaukonzept vom 24. September 2012, welches durch die Swissgrid Geschäftsleitung nach Konsultation in der Arbeitsgruppe «Netzwiederaufbau» genehmigt wurde. Die Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern der am Übertragungsnetz angeschlossenen Endkunden, Verteilnetz- und Kraftwerksbetreiber.
Die Systemdienstleistung Schwarzstart- und Inselbetriebsfähigkeit wird seit dem 1. Januar 2017 durch ein Ausschreibeverfahren beschafft.
Die aktuelle Vertragsversion mit Anhängen und das Netzwiederaufbaukonzept finden Sie im geschützten Bereich.