Stellen Sie sich vor, es ist Winter, draussen ist es kalt – und drinnen ist warm geheizt, die Kaffeemaschine läuft und das Radio spielt Ihren Lieblingssong.
Eine sichere und stabile Stromversorgung ist in der Schweiz oft eine Selbstverständlichkeit. Eine enge Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn ist dazu entscheidend.
Ein Stromabkommen mit der EU sorgt dafür, dass die Schweiz auch in Zukunft verlässlich, sicher und bezahlbar mit Strom versorgt wird. Kurz: Es stärkt die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Strom.
Was ist das Stromabkommen?
Das Stromabkommen ist eine Art Vertrag, der es Ländern ermöglicht, Strom untereinander zu handeln und ihre Stromnetze besser miteinander zu verbinden. Man kann sich das vorstellen wie ein Autobahnnetz: Auch dieses muss über Landesgrenzen hinweg möglichst reibungslos funktionieren. Andernfalls kommt der Verkehr – und damit auch der Handel – zum Erliegen.
Beim Stau allerdings zeigt sich der Unterschied zwischen Verkehr und Strom. Während Staus auf der Strasse zum Alltag gehören, ist ein Stau im Stromnetz nur sehr begrenzt möglich. Wird die Belastung zu gross, schaltet sich das Netz automatisch ab. Genau deshalb ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit so wichtig – damit der Stromfluss nie ins Stocken gerät.
Nur mit einem Stromabkommen kann der Handel zwischen der Schweiz und Europa reibungslos funktionieren – und zwar in beide Richtungen, je nachdem, wer gerade mehr Energie benötigt und überschüssigen Strom zur Verfügung hat. Das sorgt dafür, dass jederzeit genügend Energie verfügbar ist und die Preise möglichst stabil bleiben.
Auf politischer Ebene ist das Stromabkommen Teil des Verhandlungspakets «Bilaterale III» zwischen der Schweiz und der EU. Es soll die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit im Strombereich schaffen – ein wichtiger Schritt, da die Schweiz derzeit von zentralen europäischen Gremien ausgeschlossen ist. Ein Abkommen würde Klarheit und Verlässlichkeit bringen und den Zugang zu den Stromnetzwerken Europas sichern.
Der Status Quo funktioniert – aber nicht mehr lange. Ohne Stromabkommen fällt die Basis für die heutige Zusammenarbeit mit Europa weg.
Der politische Prozess zu den Bilateralen schaut wie folgt aus: Im Juni 2025 beginnt die offizielle Vernehmlassung. Danach entscheidet das Parlament einen Gesetzesentwurf zu den Bilateralen III und damit auch zum Stromabkommen – und wahrscheinlich auch die Schweizer Bevölkerung in einer Volksabstimmung.
Medienmitteilung zum Abschluss der Verhandlungen am 20. Dezember 2024
Was bringt uns das Stromabkommen?
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