Eine Bilanzgruppe ist ein Energiekonto, für das ein Bilanzgruppenverantwortlicher (BGV) zuständig ist. Über dieses Energiekonto kann der BGV:
- Energiegeschäfte mit anderen BGV im In- und Ausland abwickeln
- Energie von Kraftwerken aufnehmen
- Energie an Endverbraucher abgeben
Zu jedem Zeitpunkt, zu dem der Energiebezug und die Energieabgabe aus einer Bilanzgruppe nicht im Gleichgewicht ist, bezieht die Bilanzgruppe Ausgleichsenergie. Zur Bestimmung der Höhe der Ausgleichsenergie einer Bilanzgruppe werden Fahrpläne und Messwerte benötigt. Ein- und Ausspeisungen werden aufaddiert, die dadurch ermittelte Differenz wird als Ausgleichsenergie zwischen Swissgrid und dem jeweiligen BGV monatlich abgerechnet.
Die Einzelheiten des Bilanzgruppenmanagements sowie die Voraussetzungen für die Anmeldung von Bilanzgruppen sind im Bilanzgruppenvertrag und dessen Anhängen beschrieben.
Für den Meldeschluss vom Post Scheduling Adjustment-Prozess werden alle regionalen und nationalen Feiertage vom Swissgrid Feiertagskalender berücksichtigt. Wenn besonders viele Feiertage zusammenfallen (z.B. Ostern, Weihnachten), dann kann Swissgrid spezielle Regelungen zur Abwicklung des Post Scheduling Adjustment-Prozesses vorsehen