Der Verwaltungsrat der Swissgrid hat die Übernahme weiterer Übertragungsnetzanlagen per 4. Januar 2016 beschlossen und wird den Aktionären die dafür notwendige Kapitalerhöhung vorschlagen. Zudem verabschiedete der Verwaltungsrat die Umsetzung der geplanten Bewertungsanpassung der zum 5. Januar 2015 übernommenen Netzanlagen. Die entsprechenden Statutenänderungen sollen im Dezember 2015 durch den Bundesrat genehmigt werden.
Bewertungsanpassungen bei übernommenen Anlagen
Nachdem Swissgrid 2013 und 2014 bereits den Grossteil des Schweizerischen Übertragungsnetzes von den bisherigen Eigentümern übernommen hatte, wurden per 5. Januar 2015 weitere Netzanlagen mit einem provisorisch festgelegten Übernahmewert an Swissgrid übertragen. In der Zwischenzeit hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom die Anlagenwerte verfügt, weshalb nun rückwirkend zum 5. Januar 2015 die geplante Bewertungsanpassung in der Höhe von insgesamt CHF 47,0 Mio. vorgenommen wird. Die bisherigen Eigentümer werden für die Einlage ihrer Übertragungsnetzanlagen im Umfang von 30% des Werts mit Swissgrid-Aktien und im Umfang von 70% des Werts mit einer Darlehensforderung gegenüber Swissgrid entschädigt. Dafür werden im Rahmen des bereits bestehenden bedingten Kapitals neue Swissgrid-Aktien (zur Hälfte Namenaktien A und Namenaktien B) im Nominalwert von CHF 1,3 Mio. ausgegeben, wodurch sich das nominale Aktienkapital auf CHF 313,4 Mio erhöht. Im gleichen Umfang sinkt das bedingte Aktienkapital um CHF 1,3 Mio. auf CHF 128,7 Mio. Durch die Bewertungsanpassung erhöht sich das Eigenkapital von Swissgrid um CHF 14,1 Mio. (dies entspricht 30% der Bewertungsanpassung in der Höhe von CHF 47,0 Mio.).
Geplante Kapitalerhöhung wegen Übernahme weiterer Netzanlagen
Swissgrid plant, zum 4. Januar 2016 weitere zum Übertragungsnetz gehörende Anlagen zu übernehmen. Der provisorische Gesamtwert dieser Anlagen beträgt CHF 27,0 Mio. Im Herbst 2016 wird eine Bewertungsanpassung vorgenommen, um die Differenz zwischen den Buchwerten und den im Laufe des Jahres 2016 von der Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom verfügten Anlagenwerten auszugleichen. Wie bei den Übernahmetransaktionen per Anfang 2013, 2014 und 2015 werden die ehemaligen Eigentümer zu 30% mit Swissgrid-Aktien und zu 70% mit Darlehen entschädigt. Durch eine Kapitalerhöhung werden dafür neue Swissgrid-Aktien (zur Hälfte Namenaktien A und Namenaktien B) im Nominalwert von CHF 2,9 Mio. neu geschaffen; das nominale Aktienkapital steigt dadurch auf CHF 316,3 Mio.
Die sich aus den Transaktionen ergebenen Statutenänderungen der Swissgrid AG sollen im Dezember 2015 durch den Bundesrat genehmigt werden.