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Chamoson – Chippis: Aufhebung der aufschiebenden Wirkung beim Bau der Verbindung von Chandoline wurde genehmigt

Am 12. Mai 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) dem Antrag von Swissgrid entsprochen und die aufschiebende Wirkung in Bezug auf den Bau des Anschlusses des Unterwerks von Chandoline an die bestehende 220-kV-Freileitung zwischen Chamoson und Chippis aufgehoben. Mit diesen Arbeiten soll das Unterwerk von Chandoline so schnell wie möglich an das Übertragungsnetz angeschlossen werden, um die Versorgungssicherheit für die Pumpanlagen der Gesellschaft Grande Dixence SA in Arolla und Ferpècle sicherzustellen.

Die Gesellschaften Grande Dixence SA und Swissgrid AG haben beschlossen, ein neues 220-kV-Unterwerk in Chandoline zu errichten. Dieses neue Unterwerk wird zwei 220/125-kV-Transformatoren haben, die an die künftige 220-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis angeschlossen werden müssen. Deshalb wurde der neue 220-kV-Anschluss in das Plangenehmigungsverfahren für die künftige Freileitung Chamoson–Chippis aufgenommen. Zur Erinnerung: Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens für die künftige Freileitung Chamoson–Chippis wurde Einsprache vor dem BVGer erhoben, die aufschiebende Wirkung hat. Der Entscheid des BVGer zur Aufhebung der aufschiebenden Wirkung für den Anschluss von Chandoline macht es möglich, dass schnell mit den nötigen Arbeiten begonnen und das neue Unterwerk von Chandoline zunächst provisorisch an die bestehende 220-kV-Leitung angeschlossen werden kann.

Gegen den Entscheid des BVGer können innerhalb von 30 Tagen Rechtsmittel ergriffen werden.


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