Der Plangenehmigungsentscheid des Bundesamtes für Energie (BFE) vom 19. Juli 2016 für das Netzbauprojekt Beznau – Birr ist rechtskräftig, da keine Beschwerden dagegen eingegangen sind. Die Teilverkabelung «Gäbihübel» sowie die Freileitungsanschlüsse können nun realisiert werden. Swissgrid wird in einem nächsten Schritt die Beschaffungen gemäss den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungsrechts tätigen. Der Start der Realisierung ist im Herbst 2017 geplant.
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am 19. Juli 2016 die Plangenehmigung für das Netzbauprojekt Beznau – Birr erteilt. Mit diesem Entscheid hat das BFE im Plangenehmigungsverfahren die von Swissgrid eingereichte Projektänderung Teilverkabelung «Gäbihübel» Eingabevariante 2013 (mit Mast 29 im Krähtal) zum Anschluss an das nördliche Übergangswerk bewilligt und gleichzeitig alle Einsprachen abgewiesen. Die Bewilligung des BFE ist rechtskräftig, da innerhalb der Fristen keine Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen sind.
Realisierungsphase wird eingeleitet
Swissgrid hat ein grosses Interesse, das bewilligte 380-kV-Teilstück so rasch wie möglich zu realisieren. In einem nächsten Schritt wird Swissgrid die Beschaffungen der erforderlichen Lieferungen, Dienstleistungen und Bauaufträge gemäss den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungsrechts einleiten. Mit dem Start der Realisierung ist im Herbst 2017 zu rechnen. Die Bauzeit wird rund drei Jahre betragen. Nach der Inbetriebnahme der neuen 380-kV-Leitung wird die bestehende 220-kV-Leitung, die heute über das Siedlungsgebiet der Gemeinde Riniken verläuft, zurückgebaut. Zusätzlich wird als Ersatzmassnahme die 110/16-kV-Verteilnetzleitung Umiken – Villigen östlich von Riniken verkabelt. Dies wird im Auftrag von Swissgrid durch die Leitungseigentümer Axpo und AEW durchgeführt.
Projekt 380-kV-Leitung Beznau – Birr mit Teilverkabelung «Gäbihübel»
Die bestehende 220-kV-Leitung zwischen Beznau (AG) und Mettlen (LU) stellt einen Engpass im Schweizer Übertragungsnetz dar. Um die Kapazität zu erhöhen, wird diese Leitung durchgängig für eine Spannung von 380 kV umgebaut. Im Raum Bözberg / Riniken (Gebiet «Gäbihübel») hat das Bundesgericht 2011 verfügt, dass auf einer Länge von rund einem Kilometer eine Teilverkabelung auszuarbeiten ist. Das Projekt besteht aus der 1,3 km langen Kabelstrecke, zwei Übergangsbauwerken (Verbindung zwischen Kabelleitung und Freileitung) sowie den 5,1 km langen Freileitungsanschlüssen zwischen Mast 20 in Rüfenach bis Mast 30 im Krähtal zum Übergangsbauwerk Nord, sowie ab dem Übergangsbauwerk Süd zum Mast 32 in Villnachern bis Mast 37 (237) in Schinznach.
Bei der Planung der Teilverkabelungsstrecke und Freileitungsanschlüsse hatte Swissgrid das Ziel, für die betroffene Bevölkerung eine optimale Lösung zu finden. Sie hat deshalb verschiedene Varianten und Kombinationen der Linienführung geprüft. So wurde beispielsweise die ursprüngliche Position des Übergangsbauwerkes Nord so optimiert, dass es vom Wald bestmöglich kaschiert wird. Auch bei den Freileitungsanschlüssen wurde eine landschaftsverträgliche Leitungsführung gefunden. Die Teilverkabelungsstrecke wird im freien Gelände mit einem Rohrblock in ca. 2 m Tiefe verlegt. Die Unterquerung der SBB-Bahnlinie erfolgt mittels eines Bohrverfahrens.
Veränderte Grundannahmen ermöglichen eine Projektänderung
Unabhängig vom Netzbauprojekt Beznau – Birr hat Swissgrid im Frühjahr 2015 mit dem «Strategischen Netz 2025» erstmals eine Netzplanung aus gesamtschweizerischer Sicht präsentiert. Diese basiert auf den Energieperspektiven des Bundes. Die Berechnungen und die Prognosen für die Netzbelastung haben ergeben, dass im «Strategischen Netz 2025» die elektrotechnische Auslegung von einzelnen Netzanlagen gegenüber den bisherigen Annahmen redimensioniert werden kann. Dies betrifft u. a. auch die Leitung Beznau – Birr – Mettlen. Analysen zur Versorgungssicherheit zeigen, dass bei der Teilverkabelung «Gäbihübel» auf die Reservekabel verzichtet werden kann. Auch müssen noch nicht beide Kabelsysteme für 380 kV isoliert sein. Ein System wird lediglich für eine Spannung von 220 kV beschafft und mit dieser Spannung betrieben. Um die Spannung auf 380 kV zu erhöhen, müssten diese Kabel ersetzt werden. Swissgrid schätzt, dass die Spannungserhöhung erst nach Ablauf der Lebensdauer der Kabel erfolgt. Durch diese Anpassung lassen sich im Hinblick auf die Modernisierung und den bedarfsgerechten Ausbau des Schweizer Übertragungsnetzes erhebliche Kosteneinsparungen erzielen.
Die Anpassungen bedürfen aber trotzdem einer Bewilligung durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI). Swissgrid wird das entsprechende Gesuch unverzüglich beim ESTI einreichen. Dieses Verfahren hat keine verzögernden Auswirkungen auf den Zeitplan der Realisierung des Teilverkabelungsprojekts «Gäbihübel», sondern verläuft parallel zur Beschaffungsphase.
Erkenntnisgewinne durch Praxistests und Erfolgskontrolle
Mit dem Teilverkabelungsprojekt «Gäbihübel» können wichtige Erkenntnisse zur Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen gewonnen werden. Zu diesem Zweck wird Swissgrid in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Fachstellen ein wissenschaftliches Programm entwickeln. Ziel ist es, die Annahmen zu überprüfen, welche für die Dimensionierung der Kabelleitung getroffen wurden. Dazu werden die Auswirkungen der Kabelleitung auf den Boden erfasst. Ein Vergleich der Messungen mit den Berechnungen ermöglicht Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit der getroffenen Annahmen.