Beim Unterwerk Avegno (TI) beginnt eine neue Ära. Mit dem Spatenstich am Freitag, 21. Oktober 2016 wurden die Bauarbeiten zum Neubau des Unterwerks Avegno am Eingang zum Maggiatal symbolisch in Angriff genommen. Der Neubau des Unterwerks stärkt die Versorgungssicherheit im regionalen Verteilnetz und sichert die Anbindung der Maggia Kraftwerke an das nationale Höchstspannungsnetz von Swissgrid.
Das Unterwerk Avegno ist eine wichtige Schaltanlage im Übertragungsnetz der Schweiz. Insbesondere wird in Avegno die Anbindung des Wasserkraftwerks Verbano von OFIMA an das nationale Höchstspannungsnetz sichergestellt. Gleichzeitig erfolgt die Versorgung des regionalen Verteilnetzes der AET über den Netzknotenpunkt Avegno.
Das bestehende Unterwerk ist grösstenteils über 60 Jahre alt. Da es den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt, muss es ersetzt werden Für Swissgrid ist die Realisierung dieser Anlage ein wichtiger Meilenstein. Seit der Übernahme des Schweizer Übertragungsnetzes im Jahr 2013 durch Swissgrid ist es das erste Unterwerk-Projekt, das vollumfänglich von der nationalen Netzgesellschaft realisiert wird.
An der Grundkonfiguration der neuen Schaltanlage wird sich nichts ändern – sie wird weiterhin aus 5 Leitungs- sowie 2 Transformatorenfeldern mit Doppelsammelschiene und Querkupplung bestehen.
Im Gegensatz zur bestehenden 220-kV-Freiluftschaltanlage wird die neue Gas-isolierte Schaltanlage (GIS) künftig in einem Gebäude untergebracht. Dadurch kann die benötigte Geländefläche um mehr als die Hälfte reduziert werden.
Mit der Planung des neuen Unterwerks wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Regeln die Firma Repower AG als Gesamtplanerin beauftragt. Die Inbetriebnahme des neuen Unterwerks ist für das Jahr 2018 geplant. Die bestehende Freiluftschaltanlage kann anschliessend zurückgebaut werden.
Am feierlichen Anlass in Avegno nahmen unter anderem Vertreter der Gemeinde Avegno Gordevio, der Bauherrin und nationalen Netzbetreiberin Swissgrid, des Gesamtplaners Repower und der beauftragten Bauunternehmung LGV teil.