Die ElCom hat im Zusammenhang mit der Überführung des Übertragungsnetzes von den früheren Eigentümern an Swissgrid über die von den Parteien vereinbarte Bewertungsmethode für die Ermittlung des massgeblichen Werts der Anlagen des Übertragungsnetzes verfügt. In der Jahresrechnung 2016 von Swissgrid wird sich dieser Entscheid deutlich in Bilanz und Erfolgsrechnung niederschlagen. Die EBIT-Wirkung fällt jedoch in den Jahren 2016 und 2017 nahezu neutral aus. Da Swissgrid eingenommene Auktionserlöse für die Deckung von anrechenbaren Kosten des Übertragungsnetzes einsetzen kann, wird eine tariferhöhende Wirkung vermieden.
Swissgrid ist seit Anfang 2013 Eigentümerin des schweizerischen Übertragungsnetzes und der dazugehörigen Anlagen. Die komplexe Überführung wurde zusammen mit den früheren Übertragungsnetzeigentümern gestaltet und abgewickelt. Im September 2012 hatte die ElCom erstmals eine Bewertungsmethode der überführten Anlagen verfügt, welche derjenigen entsprach, die den Tarifermittlungen zugrunde liegt (= regulatorischer Wert). Diese Verfügung ist von einigen früheren Übertragungsnetzeigentümern angefochten worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2013 entschieden, dass es sich bei der Überführung um eine formelle Enteignung handle und der den Tarifermittlungen zugrundeliegende Wert nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine volle Entschädigung gemäss enteignungsrechtlichen Grundsätzen entspreche. Es hat die Sache zur Festsetzung der konkret anwendbaren Bewertungsmethode an die ElCom zurückgewiesen.
ElCom mit Methode zur Festsetzung des massgeblichen Werts einverstanden
Einige der früheren Übertragungsnetzeigentümer haben zur Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsentscheids eine Methode für die Festsetzung des massgeblichen Werts unter Konsultation der ElCom erarbeitet. Die Methode ist daraufhin zwischen allen früheren Übertragungsnetzeigentümern und Swissgrid in einem Vertrag festgelegt worden; dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Verfügung der ElCom vom 20. Oktober 2016.
Implikationen auf Jahresrechnung und finanzielle Abwicklung
Die Abbildung der nach der verfügten Methode ermittelten Entschädigung wird die Bilanz und Erfolgsrechnung von Swissgrid für das Geschäftsjahr 2016 in der erwarteten Grössenordnung von CHF 415 Mio. verlängern – vorausgesetzt, dass die Verfügung im Jahr 2016 in Rechtskraft erwächst. Diese temporäre Bilanzverlängerung wird durch die im 1. Quartal 2017 vorgesehene finanzielle Abwicklung wieder bereinigt. Sowohl die Umsetzung der Verfügung wie auch die geldmässige Abwicklung wirken sich bei Swissgrid praktisch EBIT-neutral aus.
Keine tariferhöhenden Auswirkungen
Swissgrid kann die eingenommenen Auktionserlöse der Jahre 2013 - 2016 für die Deckung von anrechenbaren Kosten des Übertragungsnetzes einsetzen. Dadurch wird eine tariferhöhende Wirkung aufgrund der Umsetzung der Verfügung vermieden.
Hinweis: Diese Kommunikation erfolgt in enger Zusammenarbeit mit früheren Eigentümern des Schweizer Übertragungsnetzes.