An der ausserordentlichen Verwaltungsratssitzung der Swissgrid AG vom 28. November 2016 hat der Verwaltungsrat die Aktienkapitalerhöhung aufgrund der Bewertungsanpassungen von Anlagen, die per 4. Januar 2016 übernommenen wurden, vorgenommen. Die in der Folge notwendigen Statutenänderungen sind am 9. Dezember 2016 durch den Bundesrat genehmigt worden.
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom hat die Anlagenwerte der per 4. Januar 2016 mit einem provisorisch festgelegten Übernahmewert überführten Anlagen inzwischen verfügt, weshalb rückwirkend zum 4. Januar 2016 die geplanten Bewertungsanpassungen in der Höhe von insgesamt CHF 18,26 Mio. vorgenommen werden konnten. Die bisherigen Eigentümer werden für die Einlage ihrer Übertragungsnetzanlagen im Umfang von 30% des Werts mit Swissgrid Aktien und im Umfang von 70% des Werts mit einer Darlehensforderung gegenüber Swissgrid entschädigt. Dafür werden im Rahmen des bereits bestehenden bedingten Kapitals neue Swissgrid Aktien (zur Hälfte Namenaktien A und Namenaktien B) im Nominalwert von CHF 1,6 Mio. ausgegeben, wodurch sich das nominale Aktienkapital auf CHF 317,9 Mio. erhöht. Im gleichen Umfang sinkt das bedingte Aktienkapital um CHF 1,6 Mio. auf CHF 128,4 Mio. Durch die Bewertungsanpassung erhöht sich das Eigenkapital von Swissgrid um CHF 5,48 Mio. (dies entspricht 30% der Bewertungsanpassung in der Höhe von CHF 18,62 Mio.).
Die entsprechenden Statutenänderungen der Swissgrid AG sind am 9. Dezember 2016 durch den Bundesrat genehmigt worden.