| Medienmitteilung

Vollzugstelle für Förderprogramme Erneuerbare Energien heisst Pronovo

Mit der Gründung der Pronovo AG lagert Swissgrid die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme des Bundes für erneuerbare Energien in eine eigenständige Tochtergesellschaft aus.

Im Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk das Energiegesetz (EnG) angenommen, welches am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Es schreibt unter anderem vor, den Vollzug des Netzzuschlagsinkasso, die Auszahlung der KEV- und Einmalvergütungen sowie die Ausstellung von Herkunftsnachweisen in eine eigenständige Vollzugsstelle auszugliedern. Swissgrid hat diese Tätigkeiten als akkreditierte Zertifizierungsstelle seit 2007 im Auftrag des Bundes direkt verantwortet.

Die im Handelsregister des Kantons Aargau als Pronovo AG eingetragene Firma ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Swissgrid und untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Energie (BFE). Die Tochtergesellschaft mit rund 60 Mitarbeitenden hat ihren Sitz in Frick (AG). Die neu geschaffene Vollzugsstelle nimmt die operative Tätigkeit per 3. Januar 2018 auf.

Verwaltungsrat und Geschäftsführung

Der Verwaltungsrat der Pronovo AG setzt sich aus drei Personen zusammen. Verwaltungsratspräsident ist Andreas Niemack, CEO und Verwaltungsratspräsident der Interis AG und der EDG Consulting Ltd. Er hat sich in verschiedenen Führungspositionen eine hohe Finanzkompetenz sowie breites Fachwissen in Product und Customer Relationship Management angeeignet. Unterstützt wird er von Frédéric Monard, der seit 2014 CEO der PIDAS Gruppe und spezialisiert auf Strategieentwicklung und -umsetzung, Business Development sowie IT Service Management ist. Andreas Schlegel vervollständigt das Kontrollgremium und bringt als Gründer und Investor von verschiedenen Start-ups in den Bereichen Innovationsmanagement sowie im Technologie- und Energiebereich viel Beratungs-Knowhow ein. Geschäftsführer der Pronovo AG wird René Burkhard. Als Leiter Erneuerbare Energien & Herkunftsnachweise verantwortet er bei Swissgrid bereits heute die Aufgaben für die Abwicklung der Förderprogramme des Bundes.

Anpassung Förderfonds und Ablösung KEV durch Einspeisevergütungssystem (EVS)

Im Zuge der Firmengründung der Pronovo AG erfolgt die Auflösung der Stiftung «Kostendeckende Einspeisevergütung» (KEV). Mit diesem Schritt geht die Verwaltung des Förderfonds mit den finanziellen Mitteln zur Deckung der Kosten der KEV und Einmalvergütungen, der Kosten von dessen Vorgänger-Fördermodell «Mehrkostenfinanzierung» (MKF) sowie der Kosten für alle weiteren im Energiegesetz festgelegten Förderprogramme von der Stiftung KEV an den Bund über.

Mit dem neuen Energiegesetz wird per Anfang 2018 die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) durch ein Einspeisevergütungssystem (EVS) abgelöst. Das neue Vergütungssystem betrifft sowohl Neu- als auch bestimmte grosse Bestandsanlagen in der bisherigen KEV. Die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen wird neu auch auf grosse Anlagen erweitert. Swissgrid wird sämtliche Anlagenbetreiber über die Folgen des neuen Energiegesetzes individuell informieren. Alle Anlagenbetreiber in der KEV und Antragsteller auf der Warteliste, d.h. etwa 50‘000 Adressaten, bekommen im Laufe des Dezembers 2017 eine schriftliche Information.

Weitere Informationen sowie Faktenblätter zu KEV, Photovoltaik und der zukünftigen EVS mit Direktvermarktung sind seit dem 2. November 2017 auf der Webseite des BFE online verfügbar.


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