Der Verwaltungsrat von Swissgrid hat die Übernahme weiterer Übertragungsnetzanlagen per 3. Januar 2019 beschlossen und wird den Aktionären die dafür notwendige Kapitalerhöhung vorschlagen. Zudem hat der Verwaltungsrat die Umsetzung der geplanten Bewertungsanpassung der zum 3. Januar 2018 übernommenen Netzanlagen verabschiedet. Die entsprechenden Statutenänderungen sollen im Dezember 2018 durch den Bundesrat genehmigt werden.
Bewertungsanpassungen bei übernommenen Anlagen
Nachdem Swissgrid 2013 den Grossteil des Schweizerischen Übertragungsnetzes von den bisherigen Eigentümern übernommen hatte, wurden in den Folgejahren und letztmals auch per 3. Januar 2018 weitere Netzanlagen mit einem provisorisch festgelegten Übernahmewert an Swissgrid übertragen. In der Zwischenzeit hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom die Anlagenwerte verfügt, weshalb nun rückwirkend zum 3. Januar 2018 die geplante Bewertungsanpassung in der Höhe von insgesamt CHF 0,2 Mio. vorgenommen wird. Die bisherige Eigentümerin wird für die Einlage ihrer Übertragungsnetzanlagen im Umfang von 30% des Werts mit Swissgrid Aktien und im Umfang von 70% des Werts mit einer Darlehensforderung gegenüber Swissgrid entschädigt. Dafür werden im Rahmen des bereits bestehenden bedingten Kapitals neue Swissgrid Aktien (zur Hälfte Namenaktien A und Namenaktien B) im Nominalwert von CHF 9 020 ausgegeben, wodurch sich das nominale Aktienkapital auf CHF 318 141 670 erhöht. Im gleichen Umfang sinkt das bedingte Aktienkapital um CHF 9 020 Mio. auf CHF 128 400 912. Durch die Bewertungsanpassung erhöht sich das Eigenkapital von Swissgrid um CHF 0,06 Mio. (dies entspricht 30% der Bewertungsanpassung in der Höhe von CHF 0,2 Mio.).
Geplante Kapitalerhöhung wegen Übernahme weiterer Netzanlagen
Swissgrid plant, zum 3. Januar 2019 weitere zum Übertragungsnetz gehörende Anlagen zu übernehmen. Der provisorische Gesamtwert dieser Anlagen beträgt CHF 10,0 Mio. Im Herbst 2019 wird eine Bewertungsanpassung vorgenommen, um die Differenz zwischen den Buchwerten und den im Laufe des Jahres 2019 von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom verfügten Anlagenwerten auszugleichen. Wie bei den Übernahmetransaktionen der Vorjahre wird die ehemalige Eigentümerin zu 30% mit Swissgrid Aktien und zu 70% mit Darlehen entschädigt. Durch eine Kapitalerhöhung werden dafür neue Swissgrid Aktien (zur Hälfte Namenaktien A und Namenaktien B) im Nominalwert von CHF 0,9 Mio. neu geschaffen; das nominale Aktienkapital steigt dadurch auf CHF 319,0 Mio.
Die sich aus den Transaktionen ergebenen Statutenänderungen der Swissgrid AG sollen im Dezember 2018 durch den Bundesrat genehmigt werden.