An der ausserordentlichen Generalversammlung der Swissgrid AG am 5. Dezember 2018 stimmten die Aktionäre den Anträgen des Verwaltungsrats zu. Es wurde eine Aktienkapitalerhöhung aufgrund der Übernahme weiterer Anlagen per 3. Januar 2019 beschlossen. Die aus transaktionalen Gründen notwendigen Statutenänderungen sollen bis Ende Dezember 2018 vom Bundesrat genehmigt werden.
Swissgrid wird per 3. Januar 2019 weitere zum Übertragungsnetz gehörende Anlagen übernehmen, deren provisorischer Gesamtwert CHF 10,0 Mio. beträgt. Im Herbst 2019 wird eine Bewertungsanpassung vorgenommen, um die Differenz zwischen den Buchwerten und den im Laufe des Jahres 2019 von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom verfügten Anlagenwerten auszugleichen. Wie bei den Übernahmetransaktionen per Anfang 2013, 2014, 2015, 2016 und 2018 werden die ehemaligen Eigentümer zu 30% mit Swissgrid-Aktien und zu 70% mit Darlehen entschädigt. Durch eine Kapitalerhöhung werden dafür neue Swissgrid-Aktien (zur Hälfte Namenaktien A und Namenaktien B) im Nominalwert von CHF 0,9 Mio. geschaffen; das nominale Aktienkapital steigt dadurch auf CHF 319,0 Mio.
Geplante Statutenänderungen
Die aus transaktionalen Gründen notwendigen Statutenänderungen der Swissgrid AG sollen im Dezember 2018 durch den Bundesrat genehmigt werden.