| Medienmitteilung

Kapitalerhöhung erfolgt und Statutenänderungen von Swissgrid beantragt

An der ausserordentlichen Verwaltungsratssitzung der Swissgrid AG vom 4. Dezember 2019 hat der Verwaltungsrat die Aktienkapitalerhöhung aufgrund der Bewertungsanpassungen von Anlagen, die per 3. Januar 2019 übernommen wurden, beschlossen. Die in der Folge notwendigen Statutenänderungen sind noch durch den Bundesrat zu genehmigen.

Die erste Bewertungsanpassung der per 3. Januar 2019 an Swissgrid überführten Übertragungsnetzanlagen führte nach Vorliegen der entsprechenden Verfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom zu einer insgesamt positiven Wertveränderung. Die bisherige Eigentümerin wird für die Einlage ihrer Übertragungsnetzanlagen im Umfang von 30% des Werts mit Swissgrid Aktien und im Umfang von 70% des Werts mit einer Darlehensforderung gegenüber Swissgrid entschädigt. Dafür wurden im Rahmen des bereits bestehenden bedingten Kapitals neue Swissgrid Aktien (zur Hälften Namenaktien A und Namenaktien B) im Nominalwert von CHF 1 364 423.00 ausgegeben. Der entsprechende Feststellungsbeschluss des Verwaltungsrates wurde an der ausserordentlichen Verwaltungsratssitzung vom 4. Dezember 2019 gefasst.

Die entsprechenden Statutenänderungen der Swissgrid AG sind noch durch den Bundesrat zu genehmigen. Die Genehmigung wird im Dezember 2019 erwartet.


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