| Medienmitteilung

Swissgrid nimmt Stellung zur Revision des Energiegesetzes (EnG)

Der rechtliche Rahmen muss auch zur Integration der erneuerbaren Energien ins Gesamtsystem beitragen

Mit der Revision des Energiegesetzes (EnG) will der Bundesrat mehr Anreize für den Ausbau von inländischen erneuerbaren Energien schaffen sowie die langfristige Stromversorgungssicherheit gewährleisten. Damit dies gelingt, muss der rechtliche Rahmen auch zur Integration der erneuerbaren Energien ins Gesamtsystem beitragen. Es sind Massnahmen erforderlich wie die konsequente Optimierung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bei den Netzprojekten, innovative Lösungen für das Lastmanagement, ein Stromabkommen mit der EU sowie eine Verbesserung des Datenaustauschs.

Die Kombination von fehlendem Stromabkommen, starkem Ausbau von erneuerbaren Energien mit volatiler Produktion und schleppendem Netzausbau stellt für den Betrieb des Übertragungsnetzes eine Herausforderung dar.

Optimierung der Bewilligungsverfahren bei den Netzprojekten

Bereits heute hält der Netzausbau nicht mit dem Ausbautempo der erneuerbaren Energien Schritt. Steigt die Anzahl der Netzprojekte aufgrund der Förderung von erneuerbaren Energien, dürfte sich dies weiter akzentuieren. Auf der betrieblichen Seite wären die Folgen ungewohnte Netzflüsse und -engpässe. Die Netzinfrastruktur käme zusehends an ihre Grenzen. Das verursacht auch Kosten bei den Endkonsumentinnen und Endkonsumenten. Für die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 muss daher sichergestellt werden, dass die Fristen der Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren eingehalten und die Netzbauprojekte zeitgerecht abgeschlossen werden können.

Innovative Lösungen für das Lastmanagement

Innovative Lösungen können helfen, Lasten in den unteren Netzebenen flexibel zu steuern. Damit können auch dem Übertragungsnetz Frequenzdienstleistungen zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf eine steigende Elektromobilität kann sich Swissgrid ein Lastmanagement seitens Verteilnetzbetreiber oder Dritter vorstellen. Derzeit entwickelt die Crowd Balancing Platform «EQUIGY» eine solche Lösung. Diese ermöglicht das Anbieten von dezentralen Ressourcen (bspw. Elektrofahrzeuge, Batteriespeicher, Heizungs- und Kühllasten) auf dem Systemdienstleistungsmarkt mithilfe von Blockchain-Technologie. Das in der Schweiz lancierte Pilotprojekt zielt auf den Einsatz von Speichertechnologien im Bereich der Primärregelenergie ab. Die EQUIGY-Plattform könnte auch verwendet werden, um Engpässe im Übertragungs- und Verteilnetz durch intelligente Steuerung der dezentralen Ressourcen zu vermeiden. Dies in Ergänzung zum Redispatch, der von Übertragungsnetzbetreibern im Inland und grenzüberschreitend zur Behebung von Netzengpässen eingesetzt wird.

Stromabkommen mit der EU

Swissgrid begrüsst das Ziel des Bundesrates, ein Stromabkommen mit der EU abzuschliessen und deshalb die vorliegende Revision «möglichst EU-konform» auszugestalten. Ein Stromabkommen ist aber nicht nur als eine zu berücksichtigende Rahmenbedingung für den vorliegenden Gesetzesentwurf zu betrachten, sondern auch als Element für die effiziente und sichere Integration von erneuerbaren Energien in das Gesamtsystem. Auch bei einem bedeutenden Ausbau von erneuerbaren Energien werden die Import- und Exportfähigkeit einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit der Schweiz leisten.

Verbesserung des Datenaustauschs

Die Verfügbarkeit, Qualität und Transparenz von Daten wird für den sicheren Netzbetrieb immer wichtiger, insbesondere auch bei einer Strommarktöffnung und dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Für Swissgrid ist der diskriminierungsfreie Zugang zu den für den sicheren Netzbetrieb notwendigen Daten unabdingbar. Bei einer Zunahme von dezentral erzeugter erneuerbarer Energie werden z.B. aggregierte Informationen in Echtzeit auf Knoten- oder Unterknotenebene zusehends wichtig. Es braucht eine gesetzliche Grundlage, um die unentgeltliche Zurverfügungstellung der für den gesetzlichen Auftrag notwendigen Daten zwischen Verteilnetzbetreibern, der nationalen Netzgesellschaft, Speicher- und Kraftwerks-betreibern sowie weiteren Beteiligten zu regeln.


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