Am 1. Januar 2008 wurde das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG) in Kraft gesetzt. Der Gesetzesgeber verlangt, dass eine unabhängige Organisation, die nationale Netzgesellschaft Swissgrid, für den sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb des Schweizer Übertragungsnetzes zuständig ist. Swissgrid garantiert, dass der Zugang zum Netz transparent und diskriminierungsfrei gewährleistet ist.
Die Rechtsgrundlagen umfassen die gesetzlichen Grundlagen von Swissgrid sowie die verschiedenen Reglemente zur Organisation und Geschäftsführung der nationalen Netzgesellschaft.
Das regulierte Geschäft von Swissgrid wird durch die ElCom nach dem Prinzip der Kostendeckung reguliert. Kosten werden in verschiedenen Segmenten zusammengefasst und den unterschiedlichen Akteuren weiterverrechnet (Tarifeinnahmen).