| Medienmitteilung

Swissgrid lagert Vollzugstelle für Netzzuschlagsinkasso, Einspeisevergütungen und Herkunftsnachweise aus

Den Vollzug des Netzzuschlagsinkasso, der Einspeisevergütungen und die Ausstellung von Herkunftsnachweisen hat bisher Swissgrid wahrgenommen. Das neue Energiegesetz schreibt vor, dass diese Tätigkeiten künftig von einer eigenständigen Vollzugstelle auszuüben sind.

Swissgrid ist seit 2007 die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und wickelt für den Bund die Förderprogramme zugunsten erneuerbarer Energien ab. Künftig werden alle diese Tätigkeiten von einer eigenständigen Vollzugsstelle abgewickelt. Dies schreibt das Energiegesetz (EnG) vom 30. September 2016 vor, welches in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 angenommen wurde. Mit dem neuen Energiegesetz wird ferner die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) durch ein Einspeisevergütungssystem (EVS) abgelöst.

Die neu geschaffene Vollzugsstelle ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Swissgrid und untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Energie (BFE). Swissgrid beabsichtigt, die entsprechende Gesellschaft im Herbst 2017 zu gründen. Die Vollzugsstelle soll den operativen Betrieb Anfang 2018 aufnehmen. Treten das neue Energiegesetz oder die dazugehörigen Verordnungen später als per 1. Januar 2018 in Kraft, verschiebt sich die Aufnahme des operativen Betriebs entsprechend.


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