Der Verwaltungsrat von Swissgrid hat die Umsetzung der geplanten Bewertungs-anpassung der zum 3. Januar 2019 übernommenen Netzanlagen verabschiedet. Die entsprechenden Statutenänderungen sollen im Dezember 2019 vom Verwaltungsrat beschlossen und durch den Bundesrat genehmigt werden.
Nachdem Swissgrid 2013 den Grossteil des Schweizer Übertragungsnetzes von den bisherigen Eigentümern übernommen hatte, wurden in den Folgejahren und letztmals per 3. Januar 2019 weitere Netzanlagen mit einem provisorisch festgelegten Übernahmewert an Swissgrid übertragen. In der Zwischenzeit hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom die Anlagenwerte verfügt, weshalb nun rückwirkend zum 3. Januar 2019 die geplante Bewertungsanpassung in der Höhe von insgesamt CHF 16,2 Mio. vorgenommen wird. Die bisherige Eigentümerin wird für die Einlage ihrer Übertragungsnetzanlagen im Umfang von 30% des Werts mit Swissgrid Aktien und im Umfang von 70% des Werts mit einer Darlehens-forderung gegenüber Swissgrid entschädigt. Dafür werden im Rahmen des bereits bestehenden bedingten Kapitals neue Swissgrid Aktien (zur Hälfte Namenaktien A und Namenaktien B) im Nominalwert von CHF 1 364 423.00 ausgegeben, wodurch sich das nominale Aktienkapital auf CHF 320 398 149.00 erhöht. Im gleichen Umfang sinkt das bedingte Aktienkapital um CHF 1 364 423.00 auf CHF 127 036 489.00. Durch die Bewertungsanpassung erhöht sich das Eigenkapital von Swissgrid um CHF 4,8 Mio. (dies entspricht 30% der Bewertungsanpassung in der Höhe von CHF 16,2 Mio.).
Die sich aus den Transaktionen ergebenen Statutenänderungen der Swissgrid AG sollen im Dezember 2019 vom Verwaltungsrat beschlossen und durch den Bundesrat genehmigt werden.