Swissgrid hat heute gemäss Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve (WResV) im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens die erste Tranche der Wasserkraftreserve für den kommenden Winter beschafft. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat die Angebote geprüft und die Zuschläge freigegeben. Es wurde eine Gesamtenergiemenge von 165 GWh zu einem Durchschnittspreis von 162,6 Euro/MWh beschafft. Die Wasserkraftreserve ist Teil der Massnahmen, die der Bundesrat zur Stärkung der Versorgungssicherheit beschlossen hat. Sie soll gemäss Eckwerten der ElCom eine Energiemenge von gesamthaft 400 GWh mit einer Toleranz von plus/minus 133 GWh umfassen, vom 1. Februar 2024 bis zum 13. Mai 2024 vorgehalten und nur im Bedarfsfall abgerufen werden.
Gemäss Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve (WResV) hat Swissgrid die von der ElCom vorgegebene Energiemenge im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens beschafft. Swissgrid hat dabei alle Betreiber von Speicherwasserkraftwerken zur Teilnahme zugelassen, die in die Schweizer Regelzone einspeisen und in der Lage sind, ein den Eckwerten entsprechendes Produkt anzubieten. Gemäss Weisung 3/2023 der ElCom («Eckwerte für die Errichtung einer Wasserkraftreserve im hydrologischen Jahr 2023/2024») findet die Beschaffung in gestaffelten Teilausschreibungen im Zeitram Mai bis September 2023 statt.
An der Ausschreibung haben sich 15 Speicherkraftwerksbetreiber beteiligt und eine Gesamtenergiemenge von 673 GWh angeboten. Die eingegangenen Angebote wurden der ElCom vorgelegt. Nach Prüfung der Gebote durch die ElCom wurden die freigegebenen Zuschläge erteilt. Es wurde eine Gesamtmenge von 165 GWh zu einem Durchschnittspreis von 162,6 Euro/MWh beschafft.
Kosten der Vorhaltung und des Abrufs der Wasserkraftreserve
Die Kosten für die Reservierung des Wassers («Vorhalteentgelte») werden über einen separaten Tarif «Stromreserve» von Swissgrid finanziert. Somit werden sie von allen Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten gemäss ihrem Verbrauch getragen. Der neue Tarif wird erstmals 2024 zur Anwendung kommen und beträgt 1.20 Rp/kWh für das Jahr 2024.
Die Kosten für einen allfälligen Abruf der Wasserkraftreserve tragen die abrufenden Marktakteure (Bilanzgruppen).
Prozess zur Vorhaltung und zum Abruf der Wasserkraftreserve
Die Wasserkraftreserve sieht vor, dass Speicherkraftwerke gegen Entgelt eine bestimmte Energiemenge zurückbehalten müssen, die bei Bedarf abgerufen werden kann. Die Reserve kommt dann zum Einsatz, wenn das Angebot am Markt die Nachfrage nicht mehr decken kann. Der Marktakteur (Bilanzgruppe), dessen Nachfrage nicht gedeckt werden kann, meldet seinen Bedarf der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid. Diese ruft bei den Reserveanbietern die notwendige Reserveenergie ab.
Wasserkraftreserve als Massnahme zur Stärkung der Versorgungssicherheit
Im Januar 2023 hat der Bundesrat die Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung) gutgeheissen und per 15. Februar 2023 in Kraft gesetzt. Sie regelt den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie von Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und WKK-Anlagen zur Stärkung der Winterstromversorgung in der Schweiz. Am 13. April 2023 hat die ElCom die neuen Eckwerte für die Errichtung einer Wasserkraftreserve im hydrologischen Jahr 2023/2024 formell erlassen und publiziert. Diese bilden die Grundlage für die Ausschreibung der Wasserkraftreserve durch Swissgrid. Für das hydrologische Jahr 2023/24 wird die Wasserkraftreserve gemäss diesen Eckwerten in in gestaffelten Teilausschreibungen im Zeitraum Mai 2023 bis September 2023 beschafft.