Mensch & Umwelt
Der Umweltverträglichkeitsbericht stammt aus dem Jahr 2008. Die Verfasser kommen zum Schluss, dass eine nennenswerte Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Durch den Leitungsanschluss Süd werde die Industriezone von Rüthi und der Weiler Rehag entlastet. Die Auswirkungen auf die Umwelt seien begrenzt und gegenüber dem heutigen Zustand könne keine wesentliche Mehrbelastung – auch des BLN-Gebietes – festgestellt werden. Das Vorhaben sei rechtskonform.
Landschaft
Die Leitung quert im Gebiet Blattenberg ein Landschaftsschutzgebiet. Ein Teilstück kommt ins BLN-Gebiet «Säntisgebiet» zu liegen. Aufgrund landschaftsschützerischen Überlegungen werden die Masten im hügeligen Gebiet niedrig gehalten, was eine partielle Niederhaltung des Waldes erfordert. Zudem wurde versucht, die Maststandorte so zu wählen, dass sie sich möglichst gut in die Landschaft einbetten. Die Masten werden so eingefärbt, dass sie dem vorherrschenden Hintergrundfarbton entsprechen.
Die Abspanngerüste des Unterwerks für die Leitungsanschlüsse West, Nord und Ost sind 17,5 Meter hoch, für den Anschluss aus Süden hingegen 30 Meter hoch, weil diese bereits für den künftigen Ausbau auf 380 kV ausgelegt werden. Mittels geeigneter Farbgebung der Abspann- und Sammelschienengerüste sowie des Betriebsgebäudes wird das Unterwerk der Umgebung angepasst. Zudem sorgt eine naturnahe Umgebungsgestaltung mit Hecken und Baumreihen für eine gute landschaftliche Eingliederung.
Elektromagnetische Felder
Im Untersuchungsperimeter gemäss Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV) befinden sich 2 Gebäude mit Orten von empfindlicher Nutzung (OMEN), wo der Anlagengrenzwert von 1 Mikrotesla eingehalten werden muss. Da die Leitung dort das Tal in einer Höhe von rund 100 Metern überspannt, werden alle Vorschriften gemäss NISV vollumfänglich eingehalten. Auch was das Unterwerk betrifft, wird die NISV vollumfänglich eingehalten.
Lärm / Luft
Mit den Leitungsanschlüssen werden hauptsächlich Wald und Landwirtschaftsgebiete tangiert, Bau- und Wohnzonen hingegen nicht. Berechnungen zum Koronalärm zeigen, dass dieser deutlich unterhalb des vorgeschriebenen Planungswertes von 50 dB(A). Die Vorschriften aus der Lärmschutzverordnung (LSV) werden vollumfänglich eingehalten.
Da in der ersten Etappe kein Transformator vorgesehen ist, erzeugt die geplante 220-kV-Schaltanlage im Betrieb grundsätzlich keinen Lärm. Ausgenommen sind gelegentlich hörbare Schaltvorgänge. Das nächste Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen liegt über 250 Meter entfernt vom Unterwerk. Die LSV kann deshalb auch was das Unterwerk betrifft vollumfänglich eingehalten werden.
Die Lärmemissionen während der Bauphase sind punktuell und beschränken sich auf eine relativ kurze Zeitdauer – auch für die geplanten Helikoptereinsätze für die Bau- und Montagearbeiten. Bei der Ausführung der Bauarbeiten werden geräuscharme Arbeitsverfahren zur Anwendung gebracht sowie die Ruhezeiten eingehalten.
Zur Verminderung der Luftemissionen werden emissionsarme Arbeitsgeräte eingesetzt.
Wald
Insgesamt kommen 4 Masten in Waldgebieten zu liegen. Für die Fundamentbauten, Material- und Montagelager sowie allfällige künftige Unterhaltsarbeiten sind temporäre als auch permanente Rodungen erforderlich. Die definitive Rodung beträgt 1085 m2. Für Installationsplätze zur Lagerung von Material und zum Wenden der Fahrzeuge sind temporäre Rodungen in Höhe von 1573 m2 notwendig.
Die temporären Rodungen werden an Ort und Stelle nach Rückbau der Installationsplätze und Erschliessungsstrassen ersetzt. Der Ersatz für die definitiven Rodungen (1085 m2) wird in der Ortsgemeinde Montlingen geleistet.
Betroffen ist insbesondere der noch nicht bewilligte Anschluss Nord. Hier könnte es also noch Änderungen geben, sofern eine Kabelleitung gebaut oder eine alternative Freileitungsführung gefunden werden muss.
Fauna
Das Risiko von Stromschlag für die Vögel ist bei 380- und 220-kV-Freileitungen gering. Hingegen ist das Kollisionsrisiko relativ hoch, insbesondere für die in diesem Gebiet vorkommenden Uhu und Baumfalken. Lokale Schutzmassnahmen werden bei allfälligen Problemen geprüft. Eine eklatante Verschlechterung der Lebensräume der Vögel im bereits belasteten Raum ist wenig wahrscheinlich.
Aufgrund des vorkommenden Wildes im Wald auf dem Blattenberg sollten sich die Bauarbeiten in diesem Gebiet nicht in die Wintermonate erstrecken, um die Störungen während der Bauzeit zu minimieren. Damit der Wildtierkorridor von Meiningen über den Rhein in das Gebiet des Blattenbergs in seiner Funktion nicht eingeschränkt wird, wird ein 30 Meter breiter Korridor zwischen Unterwerkszaun und Wald offengelassen und mit Strukturen aufgewertet.
Auswirkungen auf Amphibien, Reptilien und Fische sind nicht zu erwarten.
Vegetation, Boden, Wasser
Mit dem Projekt sind keine Hoch- oder Flachmoore, Magerwiesen oder -weiden und andere Schutzgebiete von nationaler Bedeutung betroffen. Andere schützenswerte Lebensräume sind zu erhalten und wiederherzustellen. Bei einer allfälligen dauernden Beeinträchtigung wird Ersatz geleistet.
Beim Aushub der Unterwerke von Swissgrid und SBB fallen grosse Mengen an wertvollem Bodenmaterial an. Dieses unverschmutzte Material soll nicht auf einer Deponie entsorgt werden und dort wertvollen Deponieraum füllen, sondern in der Gemeinde Rüthi wieder verwendet werden. Dabei stehen das Ausgleichen von baulich verursachtem Bodensenken in den Gebieten «Werben» und «Stöcken» sowie der Ersatz von stark belastetem Material im Rahmen der Sanierung der Altablagerung «Sand» im Vordergrund. Mit den Bodenverbesserungen können in diesen Gebieten die Bodenqualität gesteigert und die landwirtschaftliche Nutzung vereinfacht werden. Der Bodenabtrag auf der Baustelle sowie die vorgesehenen Bodenverbesserungsarbeiten werden nur bei guten Boden- und Witterungsverhältnissen ausgeführt und bodenkundlich begleitet, wodurch eine bodenschonende Ausführung gewährleistet wird.
Es kommen keine Masten in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässer zu stehen, hingegen 6 Masten und das gesamte Unterwerk im Gewässerschutzbereich. Die Fundationstiefe des Unterwerks mit Betriebsgebäude, Abspanngerüsten und Sammelschienen beträgt maximal 2,5 Meter. Deshalb ist während den Bauarbeiten höchste Vorsicht geboten, damit das Grundwasser nicht verunreinigt wird. Die Gewässerschutzmassnahmen werden im Bereich des Unterwerks mit der Umweltbaubegleitung festgelegt.
Ersatzmassnahmen
- Rückbau der bestehenden 220-kV-Freileitung durch das Industriegebiet Rüthi und den Weiler Rehag auf einer Länge von 1,8 Kilometern (5 Masten)
- Für die Beeinträchtigung des Waldes (definitive Rodungsfläche) wird ein Realersatz in der Ortsgemeinde Montlingen geleistet
- Aufwertung der Eichenwälder im Gebiet Schlatt
- Im Bereich des Binnenkanals wurde die Landzone renaturiert. Dies ist ein Naherholungsgebiet für die Bevölkerung.