| Medienmitteilung

Swissgrid beschliesst weitere Aktienkapitalerhöhung

An der ausserordentlichen Generalversammlung der Swissgrid AG vom 10. Dezember 2015 stimmten die Aktionäre den Anträgen des Verwaltungsrats im Zusammenhang mit der Erhöhung des Aktienkapitals zur Übernahme weiterer Anlagen per 4. Januar 2016 zu. Die dafür notwendigen Statutenänderungen sollen bis Ende 2015 vom Bundesrat genehmigt werden.

Wie bereits in der Medienmitteilung vom 21. Oktober 2015 kommuniziert, beabsichtigt Swissgrid, per 4. Januar 2016 weitere zum Übertragungsnetz gehörende Anlagen zu übernehmen. Analog den Übernahmetransaktionen in früheren Jahren, werden die ehemaligen Eigentümer zu 30% mit Swissgrid-Aktien und zu 70% mit Darlehen entschädigt. Für die am 10. Dezember 2015 von der ausserordentlichen Generalversammlung der Swissgrid AG beschlossene Kapitalerhöhung werden neue Swissgrid-Aktien (je zur Hälfte Namenaktien A und Namenaktien B) im Nominalwert von CHF 2,9 Mio. geschaffen.

An der ausserordentlichen Generalversammlung wurde zudem beschlossen, das bedingte Kapital wiederum um CHF 1,3 Mio. auf CHF 130 Mio. zu erhöhen, nachdem das bedingte Kapital im Rahmen der Bewertungsanpassung der per 5. Januar 2015 übernommenen Anlagen auf CHF 128,7 Mio. gesunken war und das Aktienkapital entsprechend um CHF 1,3 Mio erhöht wurde.


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