Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am 19. Juli 2016 die Plangenehmigung für das Netzprojekt Beznau – Birr erteilt. Mit diesem Entscheid hat das BFE im Plangenehmigungsverfahren die von Swissgrid eingereichte Eingabevariante 2013 (mit Mast 29 im Krähtal) zum Freileitungsanschluss auf das nördliche Übergangswerk bewilligt und gleichzeitig vier Einsprachen abgewiesen.
Die bestehende 220-Kilovolt-Leitung zwischen Beznau (AG) und Mettlen (LU) stellt einen Engpass im Schweizer Übertragungsnetz dar und soll deshalb durchgängig auf eine Spannung von 380 Kilovolt verstärkt werden. Im Raum Bözberg/Riniken (Gebiet «Gäbihübel») hat das Bundesgericht 2011 verfügt, dass auf einer Länge von rund einem Kilometer ein konkretes Projekt für eine Teilverkabelung ausgearbeitet werden muss. Das Projekt besteht aus der 1.3 km langen Teilverkabelung inklusive Übergangsbauwerken sowie Freileitungsanschlüssen zwischen Mast 20 Rüfenach bis Mast 30 im Krähtal zum Übergangsbauwerk Nord, sowie ab dem Übergangsbauwerk Süd zum Mast 32 Villnachern bis Mast 37 (237) Schinznach.
Von Gesetzes wegen läuft nun eine Beschwerdefrist von 30 Tagen. Wird innerhalb dieser Frist keine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Entscheid eingereicht, so wird die Bewilligung des BFE rechtskräftig und die Bauarbeiten können ausgeschrieben werden.