| Medienmitteilung

Verhandlungen über ein Stromabkommen mit der EU können beginnen

Swissgrid erläutert die Vorteile des Stromabkommens

Heute hat der Bundesrat das definitive Verhandlungsmandat mit der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Dieses beinhaltet unter anderem Verhandlungsleitlinien für ein Stromabkommen. Swissgrid begrüsst diesen wichtigen Schritt zur Stärkung der Netz- und Versorgungssicherheit, der Rechtssicherheit sowie der Mitgestaltungsmöglichkeiten der Schweiz im europäischen Stromsystem.

Das Stromabkommen leistet einen wichtigen Beitrag zum sicheren und effizienten Betrieb des Übertragungsnetzes, indem es die Zusammenarbeit der Schweiz und der EU im Strombereich regelt. Damit trägt das Stromabkommen dazu bei, dass Schweizer Verbrauchern jederzeit ausreichend Strom zur Verfügung steht und die Schweizer Produzenten ihre Energie optimal vermarkten können. Ausserdem erhöht es die Rechtssicherheit in der Schweiz bezüglich ihrer Teilnahme an europäischen Kooperationen und Prozessen im Strombereich. Insgesamt ermöglicht dies der Schweiz, sich langfristig in ihrer historischen Pionierrolle im Aufbau und in der Weiterentwicklung des europäischen Stromsystems zu behaupten.

Verlässliche Versorgung der Verbraucher

Damit die Schweizer Verbraucher jederzeit ausreichend Strom beziehen können, muss genügend Strom in der Schweiz verfügbar sein und dieser muss über das Stromnetz sicher transportiert werden können. Das Stromabkommen hilft, die Netzstabilität zu verbessern, indem es Swissgrid eine gleichberechtigte Teilnahme an europäischen Plattformen und Prozessen für den Betrieb des Übertragungsnetzes ermöglicht. Des Weiteren trägt das Abkommen zu einer höheren Verfügbarkeit von Strom in der Schweiz bei, indem die Importfähigkeit des Landes gestärkt wird. Das ist insbesondere im Winter wichtig, da dann meist nicht jederzeit ausreichend Strom in der Schweiz produziert werden kann, um den Stromverbrauch zu decken. Auch in Krisensituationen stärkt das Stromabkommen die Versorgungssicherheit der Schweiz, da es die Schweiz in die länderübergreifende Stromkrisenvorsorge auf Behördenebene einbindet.

Effizienzgewinne für alle Marktteilnehmer

Von einem Stromabkommen mit der EU profitieren aber nicht nur die Verbraucher, sondern alle Marktteilnehmer. Die EU entwickelt den europäischen Strombinnenmarkt stetig weiter und realisiert dadurch Effizienzgewinne. Mit einem Stromabkommen wird der gleichberechtigte Zugang der Schweiz zu diesem Markt gesichert und die Schweizer Marktteilnehmer können somit ebenfalls von den erwähnten Effizienzgewinnen profitieren. Ausserdem steigen damit für Schweizer Produzenten die Absatzmöglichkeiten. Für Swissgrid bedeutet dies, dass mit einem Stromabkommen ihre gleichberechtigte Teilnahme an europäischen Marktplattformen (z.B. Regelenergieplattformen) für den Betrieb des Übertragungsnetzes abgesichert wird. Dies kann sich positiv auf die Stromtarife auswirken und kommt somit auch den Schweizer Verbrauchern zugute.

Klare Spielregeln

Das Stromabkommen bringt ausserdem deutliche Vorteile in Bezug auf die Rechtssicherheit. Swissgrid kann zwar mittels privatrechtlicher Verträge eine technische Kooperation mit benachbarten Übertragungsnetzbetreibern bis zu einem gewissen Grad sicherstellen. Diese Verträge sind in ihrer Laufzeit jedoch beschränkt, müssen jährlich erneuert werden, haben keine belastbare EU-Rechtsgrundlage und können durch neues EU-Recht übersteuert werden. Das Stromabkommen schafft hier Sicherheit, indem eine dauerhafte Kooperation auf zwischenstaatlicher Ebene festgeschrieben wird. Ausserdem verbessert das Stromabkommen die Ausgangslage der Schweiz bei Streitigkeiten in Bezug auf ihre Teilnahme an europäischen Plattformen und Prozessen, da die institutionelle Zuständigkeit mit der Einführung eines gemeinsamen Schiedsgerichts geklärt wird. Die gegenwärtigen Rechtsstreitigkeiten vor EU-Gerichten gegen EU-Behörden im Zusammenhang mit der Teilnahme von Swissgrid an Regelenergieplattformen wären mit dem Stromabkommen gegenstandslos. Dieses bietet zudem die Möglichkeit, nebst der technischen Kooperation weitere wichtige Aspekte des Stromsystems zu regeln. Insbesondere der Umgang mit den europäischen Regeln im Bereich Cybersicherheit sollte aus Sicht von Swissgrid im Rahmen des Stromabkommens definiert werden, da diese direkte Auswirkungen auf den Netzbetrieb haben.

Blick in die Zukunft

Nicht zuletzt ermöglicht das Stromabkommen den Schweizer Akteuren gleichberechtigten Zugang zu europäischen Gremien. So können Swissgrid, die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) und andere Schweizer Akteure die Entwicklung des europäischen Stromsystems zukünftig wieder stärker mitgestalten. Denn die Schweiz hat historisch eine Pionierrolle in der Entstehung des kontinentaleuropäischen Verbundnetzes eingenommen. Im Kontext der aktuellen Transformation des Energiesystems muss die Schweiz diese Chance ergreifen, sich mit Innovationsgeist für nachhaltige Lösungen einzusetzen.


Historie Stromabkommen

Die Schweiz und die EU hatten 2007 Verhandlungen über ein Stromabkommen aufgenommen. Seit 2012 machte die EU dessen Abschluss von der Lösung der institutionellen Fragen abhängig. Letztmals wurde im Juli 2018 zu einem Stromabkommen verhandelt, damals noch auf der Grundlage des dritten EU-Energiebinnenmarktpakets. Im Mai 2021 brach die Schweiz die mit der EU geführten Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen ab. Ein Stromabkommen rückte damit ebenfalls in weite Ferne. Dies änderte sich, als die seit April 2022 laufenden Sondierungsgespräche zwischen der Schweiz und der EU über einen Paketansatz Ende Oktober 2023 abgeschlossen wurden. Am 8. November 2023 informierte der Bundesrat in einer Mitteilung über den Beschluss, ein Verhandlungsmandat mit der EU zu erarbeiten. Am 15. Dezember 2023 verabschiedete der Bundesrat den Entwurf eines Verhandlungsmandats. Nach Abschluss der Konsultation verabschiedete der Bundesrat am 8. März 2024 das definitive Verhandlungsmandat.


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