Trassenverlegung Balzers
Swissgrid prüft, ob und wie die Höchstspannungsleitung in Balzers verlegt werden kann. Die Leitung dient der Stromversorgung des Fürstentums Liechtenstein.
Swissgrid prüft, ob und wie die Höchstspannungsleitung in Balzers verlegt werden kann. Die Leitung dient der Stromversorgung des Fürstentums Liechtenstein.
Die Übertragungsleitung im Gemeindegebiet Balzers ist Bestandteil der bestehenden, rund 73 Kilometer langen 220-kV-Leitung vom Unterwerk Bonaduz zu den Unterwerken Rüthi bzw. Meiningen (AT). Die Gemeinde Balzers (FL) hat mitgeteilt, den auslaufenden Durchleitungsvertrag nicht zu verlängern. Aus diesem Grund wird geprüft, ob und wie die gegenwärtig auf dem Gemeindegebiet von Balzers bestehende Leitung verlegt werden kann.
Die 220-kV-Höchstspannungsleitung Rüthi – Bonaduz ist Teil des Schweizer Übertragungsnetzes und verläuft über das Gebiet der liechtensteinischen Gemeinde Balzers. Die Leitung ist eine wichtige Verbindung in der Regelzone Schweiz, zu welcher auch das Fürstentum Liechtenstein gehört. Swissgrid sorgt in der gesamten Regelzone für einen leistungsfähigen und stabilen Netzbetrieb. Die Leitung ist ein wichtiges Element für die sichere Stromversorgung in der Ostschweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Diese ist via die Schaltanlage in Rüthi und Montlingen von Swissgrid sowie über die Schaltanlage Eschen der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) mit dem Übertragungsnetz der Schweiz verbunden.
Swissgrid hat technische Varianten für den gleichwertigen Ersatz der bestehenden Leitung in Zusammenarbeit mit einem Liechtensteiner Ingenieurbüro ausgearbeitet. Aus Sicht von Swissgrid sind drei Varianten technisch umsetzbar. Diese Umfassen sowohl Freileitungs- wie auch Erdkabelvarianten:
Diese kleinräumigen Varianten sind bei optimalem Verfahrensverlauf in wenigen Jahren realisierbar. Es steht aber fest, dass die Realisierung einer allfälligen – erst noch zu bewilligenden – Variante der Leitungsverlegung nicht bis im August 2021 möglich sein wird.
Swissgrid hat ursprünglich eine Verlegung der Höchstspannungsleitung auf der Schweizer Seite entlang dem Rheindamm geprüft. Die Varianten wurden bezüglich der Auswirkungen auf Raum, Umwelt, Technik und Kosten studiert. Dabei zeigten sich erhebliche Nachteile aufgrund der engen geografischen Verhältnisse in Trübbach – Sargans (Berg, Kantonsstrasse, Eisenbahn, Autobahn, Rheindamm). Eine Leitungsführung komplett ausserhalb des Gemeindegebietes von Balzers wurde daher von Swissgrid nicht weiterverfolgt.
2019 – 2020 | Detaillierte Ausarbeitung der machbaren Varianten in Zusammenarbeit mit einem Liechtensteiner Ingenieurbüro |
2021 | Information an Behörden, Gemeinde und Öffentlichkeit |
Ab 2021 | Bauprojekt |
Die Leitung zur Trassenverlegung in Balzers ist Teil der Leitung Rüthi – Bonaduz. Die Leitung wird für 380 Kilovolt gebaut, jedoch nur mit 220 Kilovolt betrieben. Eine 380-kV-Verbindung Rüthi – Bonaduz ist im «Strategischen Netz 2025» nicht mehr enthalten, da sie für die Versorgungssicherheit bis 2025 nicht notwendig ist. Für den Abtransport der Energie aus den bestehenden Kraftwerken sind die 220-kV-Verbindungen ausreichend.
Bis die zukünftige Leitungsführung entschieden und umgesetzt ist, muss Swissgrid sicherstellen, dass die bestehende Freileitung auch nach Ablauf der Dienstbarkeitsverträge im August 2021 in Betrieb bleibt. Daher holt Swissgrid die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer zur Verlängerung der Durchleitungsrechte ein. Da die überwiegende Mehrzahl der von der heutigen Leitung betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer – darunter auch die Gemeinde Balzers und die Bürgergenossenschaft Balzers – eine Verlängerung der Dienstbarkeitsverträge ablehnt, hat Swissgrid gemäss liechtensteinischem Recht ein Expropriationsgesuch bei der Regierung des Fürstentums Liechtenstein eingereicht. Diesen Schritt muss Swissgrid unabhängig von den laufenden Gesprächen mit den liechtensteinischen Behörden für eine allfällige Leitungsverlegung in Balzers angehen.
Die Höhe der ausgerichteten Entschädigungen bemisst sich analog den «Entschädigungssätzen für elektrische Freileitungen» des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und dem Schweizerischen Bauernverband (SBV), aber nach liechtensteinischem Recht.