Die Begleitgruppe des BFE empfiehlt dem Bundesrat den in der Karte abgebildeten Korridor Freileitung. Der von Swissgrid im SÜL-Gesuch vorgeschlagene Arbeitskorridor wurde aufgrund einer Begehung vor Ort und diverser Fachgespräche optimiert.
Technische Herausforderung von Kabeln
Gemäss neueren Untersuchungen sind gegen lange Verkabelungsabschnitte im Höchstspannungsnetz aus netztechnischen und -betrieblichen Gründen grundsätzliche erhebliche Vorbehalte anzubringen. Zum einen machen lange Kabelleitungen unerwünschte Blindleistungskompensationen notwendig. Zum andern können derartige Kabelanlagen Resonanzen generieren, welche den stabilen Netzbetrieb stören oder gar ernsthaft gefährden können. Weiter sind Kabelleitungen im Höchstspannungsnetz auch hinsichtlich der sogenannten Schwarzstartfähigkeit – also der Fähigkeit, das Netz aus dem abgeschalteten Zustand autonom wieder hochfahren zu können – hinderlich. Mit zunehmender Verkabelungsdichte im Höchstspannungsnetz steigen für Swissgrid die betrieblichen Risiken, sodass Kabelleitungen im Übertragungsnetz inskünftig nur noch dort vorgesehen werden können, wo sie absolut notwendig sind. Eine solche Notwendigkeit ist im Projekt Flumenthal – Froloo klar nicht gegeben.
Öffentliche Mitwirkung
Vor der Festsetzung durch den Bundesrat kann jede private Person im Rahmen des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens Stellung zur Empfehlung der Begleitgruppe nehmen.
Die Projektunterlagen liegen ab dem 2. Mai 2025 in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen für 30 Tage auf. Während dieser Zeit kann jede Privatperson von der öffentlichen Mitwirkung Gebrauch machen und sich an den jeweiligen Wohnkanton wenden:
- Amt für Raumplanung des Kantons Basel-Landschaft
Kreuzbodenweg 2
4410 Liestal
raumplanung@bl.ch - Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern
Abteilung Kantonsplanung
Nydegggasse 11/13
3011 Bern
kpl.agr@be.ch - Amt für Raumplanung des Kantons Solothurn
Werkhofstrasse 59
4509 Solothurn
arp@bd.so.ch
Die Projektunterlagen sind während der oben genannten Auflagefrist zudem auch auf der Website des BFE einsehbar.
Die nächsten Schritte
Voraussichtlich Ende 2025 setzt der Bundesrat den Korridor für die neue 220-kV-Leitung fest. Im Anschluss erarbeitet Swissgrid das Bauprojekt und reicht das Plangenehmigungsgesuch bei der zuständigen Behörde, dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) ein. Danach folgt erneut eine öffentliche Auflage. Im optimalen Fall und ohne Gerichtsverfahren beginnt Swissgrid im Jahr 2030 mit dem Bau der Leitung, welcher etwa zwei Jahre dauern wird. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende 145-kV-Leitung von IWB rückgebaut.
Der folgende Zeitplan basiert auf dem derzeitigen Planungsstand und stellt das bestmögliche Szenario dar, ohne mögliche Gerichtsverfahren zu berücksichtigen.