Netzprojekt Flumenthal – Froloo

Um die Stromversorgung des Grossraums beider Basel zu stärken, plant Swissgrid eine Höchstspannungsleitung zwischen den Unterwerken Flumenthal (SO) und Froloo (Gemeinde Therwil, BL). Die neue 220-Kilovolt-Leitung ersetzt die bestehende 145-Kilovolt-Leitung der IWB (Industrielle Werke Basel).


Ihre Ansprechpartnerin für dieses Netzprojekt

Sandra Bläuer
Sandra Bläuer

Telefon +41 58 580 21 11
info@swissgrid.ch

Planungsgebiet
Planungsgebiet
Bestehende Leitung
Bestehende Leitung
Unterwerk
Unterwerk

Übersicht

  • Die heutige 145-kV-Leitung zwischen den Unterwerken Flumenthal und Froloo der IWB (Industrielle Werke Basel) soll durch eine 220-kV-Höchstspannungsleitung von Swissgrid ersetzt werden.
  • Die neue Höchstspannungsleitung zwischen Flumenthal und Froloo ist wichtig für die sichere Stromversorgung des Grossraums beider Basel. Dieser wird aktuell aus dem Übertragungsnetz nur ab Bassecourt (JU) und Froloo (BL) versorgt. Die neue 220-kV-Verbindung verbessert die Redundanz im Schweizer Übertragungsnetz.
  • Anfang April 2022 hat Swissgrid beim Bundesamt für Energie (BFE) das Gesuch zum Start des Sachplanverfahrens eingereicht.
  • Das Planungsgebiet verläuft von Flumenthal (SO) Richtung Norden über die Bergzüge Weissenstein und Schelten zum Laufenbecken bis ins Unterwerk in Brislach (Bezirk Laufen, BL), welches an die neue Leitung angebunden wird. Vom Unterwerk in Brislach führt es via Blauen-Gebirgskette weiter bis nach Therwil (BL), der Standortgemeinde des Unterwerks Froloo.
  • Swissgrid erarbeitete innerhalb des Planungsgebiets verschiedene Korridorvarianten. Diese wurden von einer vom BFE eingesetzten Begleitgruppe aus verschiedenen Fachexpertinnen und Fachexperten beurteilt. Dabei wurden drei Korridore vertieft geprüft: ein Freileitungskorridor, ein Teilverkabelungskorridor sowie ein Totalverkabelungskorridor.
  • Die Begleitgruppe empfiehlt den Korridor «Freileitung». Vor der Festsetzung des Korridors und der Technologie durch den Bundesrat, kann im Rahmen des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens jede private Person Stellung zur Empfehlung der Begleitgruppe nehmen.
  • Voraussichtlich bis Ende 2025 setzt der Bundesrat den Korridor für die neue 220-kV-Leitung zwischen Flumenthal und Froloo fest. Im Anschluss arbeitet Swissgrid das konkrete Bauprojekt aus und reicht das Plangenehmigungsgesuch bei der zuständigen Behörde, dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI), ein. Danach folgt eine öffentliche Auflage des Projekts. Im optimalen Fall und ohne Gerichtsverfahren beginnt Swissgrid im Jahr 2030 mit dem Bau der Leitung, welcher etwa zwei Jahre dauern wird.
  • Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende 145-kV-Leitung von IWB rückgebaut, womit die Siedlungsgebiete deutlich entlastet werden.

Projekt

Die heutige Leitung zwischen den Unterwerken Flumenthal und Froloo ist als doppelsträngige 145-kV-Leitung in Betrieb. Sie gehört zum überregionalen Verteilnetz. Die rund 33 Kilometer lange Leitung der IWB muss altershalber ersetzt werden. Gleichzeitig mit diesem Ersatz soll die Betriebsspannung auf dem einen Leitungsstrang auf 220 Kilovolt erhöht werden. Damit gehört die Leitung inskünftig zum Schweizer Übertragungsnetz und wird durch Swissgrid betrieben. Der zweite auf der Leitung mitzuführende Strang mit einer Betriebsspannung von 145 Kilovolt wird – wie bis anhin – auch in Zukunft von den zuständigen Verteilnetzbetreibern betrieben werden.

Die neue Leitung ist Teil des Strategischen Netzes von Swissgrid, welcher damit die Planung obliegt. Die Höchstspannungsleitung zwischen Flumenthal und Froloo gewährleistet die Redundanz der Stromversorgung im Grossraum beider Basel und stärkt damit langfristig die Netzstabilität der ganzen Schweiz.

Deshalb ist dieses Projekt wichtig

Ein zentraler Aspekt dieses Projekts ist die Redundanz der Netze: Das Unterwerk Froloo ist für die Versorgung des Grossraums beider Basel zentral. Heute ist es im Stich an das Übertragungsnetz angeschlossen, also nur über eine einzige Leitung. Wenn diese Leitung ausfällt, fliesst kein Strom mehr zum Unterwerk, was die Versorgung der Region substanziell schwächen würde. Die Verteilung der Stromflüsse auf mehrere Nord-Süd-Achsen statt nur auf einige wenige oder gar eine einzige, wie es hier heute der Fall ist, erhöht die Versorgungssicherheit der Region und langfristig die Netzstabilität der ganzen Schweiz.

Die heutige Verteilnetzleitung zwischen Flumenthal und Therwil führt über das Rüttelhorn.
Die heutige Verteilnetzleitung zwischen Flumenthal und Therwil führt über das Rüttelhorn.

Das Planungsgebiet

Anfang April 2022 hat Swissgrid das Gesuch zum Start des Sachplanverfahrens beim Bundesamt für Energie eingereicht. Der Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) ist das übergeordnete Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für den Aus- und Neubau von Übertragungsleitungen.

Das Planungsgebiet verläuft von Flumenthal (SO) Richtung Norden über die Bergzüge Weissenstein und Schelten zum Laufenbecken bis ins Unterwerk in Brislach (Bezirk Laufen, BL), welches an die neue Leitung angebunden wird. Vom Unterwerk in Brislach führt es via Blauen-Gebirgskette weiter bis nach Therwil (BL), der Standortgemeinde des Unterwerks Froloo.

Innerhalb dieses Planungsgebiets erarbeitete Swissgrid verschiedene Arbeitskorridore.

1/4
2/4
3/4
4/4

Korridorempfehlung der Begleitgruppe

Eine vom BFE eingesetzte Begleitgruppe aus verschiedenen Fachexpertinnen und Fachexperten beurteilte im Rahmen des SÜL die von Swissgrid erarbeiteten Varianten für den Planungskorridor. Innerhalb des Planungsgebietes wurden drei Korridore vertieft geprüft: ein Freileitungskorridor, ein Teilverkabelungskorridor sowie ein Totalverkabelungskorridor. Die Begleitgruppe empfiehlt den Korridor Freileitung.

  • Korridor Freileitung
    Der Freileitungskorridor ist der zur Festsetzung gewählte Korridor. Er ist so geplant, dass die im Raum befindlichen Ortschaften möglichst wenig tangiert und ihre Siedlungsgebiete gemieden werden. Im Rahmen der weiteren Planung wird auf eine möglichst landschaftsschonende Leitungsführung unter besonderer Berücksichtigung des Grundwasserschutzes sowie der Interessen der Raumentwicklung zu achten sein. Da die teilweise nahe an den Dörfern verlaufende bestehende 145-kV-Leitung zurückgebaut wird, kann das Siedlungsgebiet, insbesondere am Jurasüdfuss sowie im Laufener Becken, erheblich entlastet und dadurch aufgewertet werden.
  • Korridor Teilverkabelung
    Beim Teilverkabelungskorridor wurde eine Kabelleitung vom UW Froloo bis ins Gebiet Rütene bei Ettingen vorgeschlagen. Anschliessend wäre die Leitung im Wesentlichen auf dem heute vorgesehenen Trassee als Freileitung bis ins UW Flumenthal weitergeführt worden. Dieser Lösungsansatz musste verworfen werden, da mit dem hierfür notwendigen Kabelrohrblock zu stark in ökologisch und landwirtschaftlich wertvollen Boden hätte eingegriffen werden müssen. Diese Nachteile wären vergleichsweise geringen Vorteilen hinsichtlich des Landschaftsschutzes gegenübergestanden.
  • Korridor Totalverkabelung
    Ebenfalls untersucht wurde ein Korridor für eine vollständige Verkabelung der Leitung zwischen den Unterwerken. Dieser hätte eine Kabelleitung von Unterwerk zu Unterwerk vorgesehen. Auch diese Lösung konnte nicht weiterverfolgt werden. Die Eingriffe in den Boden, welche mit dem Bau von Rohrblöcken sowie bergmännisch auszubrechenden Stollen einhergehen würden, wären insbesondere hinsichtlich des Grundwasserschutzes ausgesprochen problematisch gewesen. Hinzu kam, dass die sowohl auf nationaler wie auch auf kantonaler Ebene geschützten Objekte, wie beispielsweise die historischen Verkehrswege, mit einer geschickten Leitungsführung auch ohne Verkabelung der Leitung weitgehend geschont werden können. Somit erschien eine Kabelleitung auch hinsichtlich des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes nicht als zwingend erforderlich. Zudem sprachen schwergewichtige technische Aspekte gegen eine Verkabelung der Leitung. Letztlich wäre eine Kabelleitung deutlich teurer als eine Freileitung.
Freileitungskorridor Begleitgruppe
Von der Begleitgruppe empfohlener Freileitungskorridor

Die Begleitgruppe des BFE empfiehlt dem Bundesrat den in der Karte abgebildeten Korridor Freileitung. Der von Swissgrid im SÜL-Gesuch vorgeschlagene Arbeitskorridor wurde aufgrund einer Begehung vor Ort und diverser Fachgespräche optimiert.

Technische Herausforderung von Kabeln

Gemäss neueren Untersuchungen sind gegen lange Verkabelungsabschnitte im Höchstspannungsnetz aus netztechnischen und -betrieblichen Gründen grundsätzliche erhebliche Vorbehalte anzubringen. Zum einen machen lange Kabelleitungen unerwünschte Blindleistungskompensationen notwendig. Zum andern können derartige Kabelanlagen Resonanzen generieren, welche den stabilen Netzbetrieb stören oder gar ernsthaft gefährden können. Weiter sind Kabelleitungen im Höchstspannungsnetz auch hinsichtlich der sogenannten Schwarzstartfähigkeit – also der Fähigkeit, das Netz aus dem abgeschalteten Zustand autonom wieder hochfahren zu können – hinderlich. Mit zunehmender Verkabelungsdichte im Höchstspannungsnetz steigen für Swissgrid die betrieblichen Risiken, sodass Kabelleitungen im Übertragungsnetz inskünftig nur noch dort vorgesehen werden können, wo sie absolut notwendig sind. Eine solche Notwendigkeit ist im Projekt Flumenthal – Froloo klar nicht gegeben.

Öffentliche Mitwirkung

Vor der Festsetzung durch den Bundesrat kann jede private Person im Rahmen des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens Stellung zur Empfehlung der Begleitgruppe nehmen.

Die Projektunterlagen liegen ab dem 2. Mai 2025 in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen für 30 Tage auf. Während dieser Zeit kann jede Privatperson von der öffentlichen Mitwirkung Gebrauch machen und sich an den jeweiligen Wohnkanton wenden:

  • Amt für Raumplanung des Kantons Basel-Landschaft
    Kreuzbodenweg 2
    4410 Liestal
    raumplanung@bl.ch
  • Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern
    Abteilung Kantonsplanung
    Nydegggasse 11/13
    3011 Bern
    kpl.agr@be.ch
  • Amt für Raumplanung des Kantons Solothurn
    Werkhofstrasse 59
    4509 Solothurn
    arp@bd.so.ch

Die Projektunterlagen sind während der oben genannten Auflagefrist zudem auch auf der Website des BFE einsehbar.

Die nächsten Schritte

Voraussichtlich Ende 2025 setzt der Bundesrat den Korridor für die neue 220-kV-Leitung fest. Im Anschluss erarbeitet Swissgrid das Bauprojekt und reicht das Plangenehmigungsgesuch bei der zuständigen Behörde, dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) ein. Danach folgt erneut eine öffentliche Auflage. Im optimalen Fall und ohne Gerichtsverfahren beginnt Swissgrid im Jahr 2030 mit dem Bau der Leitung, welcher etwa zwei Jahre dauern wird. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende 145-kV-Leitung von IWB rückgebaut.

Der folgende Zeitplan basiert auf dem derzeitigen Planungsstand und stellt das bestmögliche Szenario dar, ohne mögliche Gerichtsverfahren zu berücksichtigen.

Start SÜL-VerfahrenApril 2022
MitwirkungsverfahrenMai 2025
Bundesratsbeschluss zu Korridor und TechnologieEnde 2025
Ausarbeitung Bauprojekt2026-2027
Plangenehmigungsverfahren2028-2029
Bau der neuen 220-kV-Leitung2030-2032
Rückbau der bestehenden 145-kV-Leitung2033

Rückbau der alten Leitung

Die bestehende 145-kV-Leitung verläuft teilweise nahe an den Dörfern. Swissgrid achtet bei der Planung der neuen 220-kV-Leitung auf eine möglichst landschafts- und siedlungsschonende Leitungsführung. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende 145-kV-Leitung zurückgebaut. Dies entlastet die Siedlungsgebiete, insbesondere am Jurasüdfuss sowie im Laufener Becken, erheblich.

1/2
2/2

Downloads


Weiterführende Informationen

  • Bewilligungsverfahren

    Swissgrid ist für die Projektierung und Realisierung von Übertragungsleitungen zuständig.

    Mehr erfahren

  • Emissionen

    Unseren Alltag können wir uns ohne zahlreiche elektronische Begleiter und Hilfsmittel kaum mehr vorstellen. Viel weniger sind wir uns allerdings bewusst, dass überall dort, wo Strom vorhanden ist, elektrische und magnetische Felder entstehen: auch bei Produktion, Transport und Verteilung von elektrischer Energie.

    Mehr erfahren

  • Netztechnologien

    Ob eine Hochspannungsleitung als Freileitung gebaut oder in Form eines Kabels in den Boden verlegt werden soll, wird auf Grundlage objektiver Kriterien entschieden. Deshalb prüft Swissgrid bei jedem Netzprojekt Varianten mit Kabel und Freileitung.

    Mehr erfahren

Netznews

  • | Medienmitteilung

    Neues Leben für die auf dem Grund des Luganersees verlegten Stromkabel

    Beitrag lesen
  • | Medienmitteilung

    Temporäre Spannungserhöhung auf den Leitungen Bickigen – Chippis und Bassecourt – Mühleberg

    Beitrag lesen
  • | Medienmitteilung

    Spatenstich für den neuen Transformator im Unterwerk Mettlen

    Beitrag lesen

Kontakt

Anrede

Bitte wählen Sie die Anrede aus.

Bitte geben Sie Ihren Vornamen an.

Bitte geben Sie Ihren Nachnamen an.

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.

Geben Sie bitte Ihre Nachricht ein.

Klicken Sie bitte die Checkbox an.

Kontakt

Anrede

Bitte wählen Sie die Anrede aus.

Bitte geben Sie Ihren Vornamen an.

Bitte geben Sie Ihren Nachnamen an.

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.

Geben Sie bitte Ihre Nachricht ein.

Klicken Sie bitte die Checkbox an.