Um das Stromnetz den Bedürfnissen der Schweiz entsprechend zu bauen, müssen manchmal Sonderlösungen gefunden werden: Dies ist beim Seekabel zwischen Brusino und Morcote unter dem Luganersee der Fall. Diese Kabelverbindung wurde in den 1980er Jahren von der Azienda Elettrica Ticinese (AET) verlegt und 2008 erweitert. Das vor über 40 Jahren verlegte Kabel geht in den wohlverdienten Ruhestand und wird im Jahr 2025 ersetzt. Ende März 2023 reichten Swissgrid und die SBB ein Baugesuch für den Austausch des 2,8 km lange Seeverkabelung zwischen Brusino und Morcote ein.
Die Leitung zwischen Brusino und Morcote hat eine Gesamtlänge von 2,8 Kilometer. Sie setzt sich zusammen aus einem 400 Meter langen Erdabschnitt zwischen den Übergangsbauwerken und den jeweiligen Ufern sowie einem 2400 Meter langen Seekabel.
Aber warum wurde ein Seekabel gewählt? Die Entscheidung, das Kabel durch den See zu führen, ist nicht überraschend, da die Talsohle zwischen Lugano und Mendrisio eng ist und bereits von Autobahn und Eisenbahnlinien beansprucht wird. Ein Seekabel ist eine Ingenieursleistung, die einfach scheint, aber dennoch viele Herausforderungen birgt. Wir sprachen mit Projektleiter Amos Castelli von der AET darüber. Er hat das Projekt im Auftrag von Swissgrid und den SBB erarbeitet.
Wie werden die Kabel ersetzt – einzeln oder alle auf einmal?
Es gibt bereits zwei Kabelkanäle, die derzeit ungenutzt sind. Sie sind sozusagen Reserven. Wir gehen folgendermassen vor: Zuerst werden die neuen SBB-Kabel in diese Leerrohre (Reserven) eingezogen. Auf diese Weise können wir die SBB-Strecke sofort wieder in Betrieb nehmen. Anschliessend werden die alten SBB-Kabel entfernt. Dann werden die drei Swissgrid-Kabel ersetzt. Eine Swissgrid-Leitung hat drei Kabel, die SBB hingegen zwei. Insgesamt gibt es 12 Swissgrid-Kabel, von denen sechs ersetzt werden sollen.
Was sind die grössten Herausforderungen des Projekts?
Das Projekt wurde, auch aus logistischen Gründen, so entwickelt, dass es von Land aus umzusetzen ist. Deshalb ist die grösste Herausforderung bei diesem Projekt, das 2,4 km Kabel von einem Ufer zum anderen zu verlegen. Ein Schiff ist nicht erforderlich, sondern würde nur in Ausnahmefällen, bei unvorhergesehenen Umständen, eingesetzt werden. Bei Brusino und Morcote stehen an den Seeufern Übergangsbauwerk bereit. Von da aus geht die oberirdische Freileitung in das unterirdische Erdkabel, genauer gesagt ins Seekabel, über. Für die Verbindung der jeweils circa einen Kilometer langen Kabelabschnitte werden Muffenschächte gebaut. Sie bleiben in der Regel während der gesamten Betriebsphase zugänglich. Von hier aus werden die alten Kabel herausgezogen und die neuen verlegt. Das passiert über Seilwinden, die die Kabel in die Leerrohre unter dem Seegrund einziehen. Alle Arbeiten werden also von Land ausgeführt – so bekommt niemand nasse Füsse. Ausserdem muss das Kabel in Brusino auf einer Länge von ca. 30 m im Kanal abgeschirmt werden. Das dient der Einhaltung der elektromagnetischen Emissionen.
Gibt es Unterschiede zwischen See- und Erdkabeln? Haben sie die gleiche Lebensdauer?
See- und Erdkabel haben die gleiche Lebensdauer. Sie sind zwischen 35 bis 40 Jahre im Einsatz. Auch die Isolierung ist die gleiche. Der einzige Unterschied besteht darin, dass das Kabel unter Wasser in speziellen Rohren verlegt wird, während das Erdkabel (wie z.B. in Bözberg/AG) in einem Betonrohrblock liegt. Der Querschnitt der verwendeten Kupferkabel beträgt 630 mm2 für Erdkabel und 300 mm2 für Seekabel. Beim Seekabel hingegen muss der Querschnitt der Kabel nicht vergrössert werden. Die durch Verluste in den Kabeln entstehende Wärme kann im Wasser leichter abgeleitet werden. Die Rohre in den Seekabeln sind mit Wasser gefüllt, so dass der Innen- und Aussendruck gleich sind und Verformungen vermieden werden.
Wieso gehört die 150-kV-Leitung Swissgrid?
Das Besondere an dem Projekt ist nicht nur das Seekabel an sich, sondern auch die Tatsache, dass die 150-kV-Leitung Swissgrid gehört und trotz der niedrigeren Spannung als Übertragungsleitung gilt. Warum ist das so? Die 150-kV-Leitung ist keine Leitung im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz. Sie gilt jedoch als nicht grenzüberschreitende Zubringerleitung zu diesem grenzüberschreitenden Übertragungsnetz. Deshalb stellte das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheid vom 12. April 2012 fest, dass die 150-kV-Leitung Manno – Mendrisio zum Übertragungsnetz gehört und ins Eigentum der Swissgrid AG zu übertragen sei (2C_475/2012 10.12.2012 – Bundesgericht (bger.ch)).