| Medienmitteilung

Tarife von Swissgrid 2026 günstiger, steigende solidarisierte Kosten durch Vorgaben des Bundes

  • Die Tarife von Swissgrid werden nächstes Jahr erneut sinken
  • Die Kosten für die Stromreserve des Bundes steigen
  • Swissgrid muss 2026 zusätzliche, nicht von ihr verursachte Kosten verrechnen

Das Stromsystem der Schweiz befindet sich in der grössten Transformation seiner Geschichte. Das Stromnetz muss mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten. Mit den Tarifen für das Übertragungsnetz finanziert Swissgrid den sicheren Betrieb und den Ausbau des Höchstspannungsnetzes, das zu mehr als 99,9 Prozent verfügbar ist. Damit leistet Swissgrid einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung in der Schweiz und ist Erfolgsfaktor für die Wirtschaft und die gesellschaftliche Wohlfahrt. Swissgrid setzt sich konsequent für möglichst tiefe Tarife ein.

Die Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen im Jahr 2026 weniger für die Leistungen von Swissgrid. Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt (Verbrauch von 4500 kWh pro Jahr) muss mit rund 64 Franken rechnen (2025: 77 Franken), was rund 5 Prozent der gesamten erwarteten Stromkosten des Haushaltes entspricht. Für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von 90 000 Kilowattstunden bedeutet das Kosten in der Höhe von 1286 Franken (2025: 1540 Franken).

Tarif für die Netznutzung neu strukturiert

Der Tarif im Bereich Netznutzung erhält eine neue Struktur und setzt sich neu nur aus dem Arbeitstarif (gemessene endverbrauchte Energie) und dem Leistungstarif (Mittelwert der monatlichen Leistungsspitzen) zusammen. Der bisherige Grundtarif (Pauschale pro Anschlusspunkt) fällt weg. Damit setzt Swissgrid eine Vorgabe des Gesetzgebers um und schafft Anreize, Leistungsspitzen zu reduzieren. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass aus Kostengründen auf Anschlusspunkte verzichtet wird. Aufgrund der neuen Struktur sind die einzelnen Teiltarife im Bereich Netznutzung nicht mehr mit den Vorjahren vergleichbar. Gesamthaft liegen die Kosten für die Netznutzung leicht über dem Vorjahresniveau, dies vor allem aufgrund der deutlich zunehmenden Kosten für das Engpassmanagement (Redispatch). Die Anpassung der WACC-Berechnungsmethodik durch den Bundesrat wirkt sich leicht tarifsenkend aus.

Tiefere Tarife bei den meisten Systemdienstleistungen

Die Tarife für allgemeine Systemdienstleistungen und für die Wirkverluste sinken für 2026. Diese Kosten sind stark von den Preisen der entsprechenden Strommärkte abhängig. Für allgemeine Systemdienstleistungen berechnet Swissgrid nächstes Jahr 0.27 Rappen pro Kilowattstunde (2025: 0.55 Rappen) für die Wirkverluste und 0.20 Rappen pro Kilowattstunde (2025: 0.35 Rappen). Leicht steigende Tarife gibt es im Bereich der Spannungshaltung (Blindenergie). Hier berechnet Swissgrid neu 1.81 Rappen pro Kilovarstunde (2025: 1.60 Rappen).

Kosten für Stromreserve, Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluindustrie

Gemäss Vorgabe des Gesetzgebers verrechnet Swissgrid weiterhin die Kosten für die Stromreserve des Bundes (Wasserkraftreserve, Reservekraftwerk, Notstromgruppen). Diese nicht von Swissgrid verursachten Kosten weist Swissgrid in einem separaten Tarif «Stromreserve» aus, der für 2026 0.41 Rappen pro Kilowattstunde beträgt (2025: 0.23 Rappen). Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt bezahlt damit für die Stromreserve rund 18 Franken pro Jahr (2025: 11 Franken). Grund für den Anstieg ist vor allem der rückläufige gemessene Stromverbrauch. Das führt dazu, dass die Kosten auf weniger verbrauchte Kilowattstunden verteilt werden müssen. Swissgrid geht davon aus, dass sich dieser Trend auch nächstes Jahr fortsetzen wird.

Für 2026 erhebt Swissgrid darüber hinaus einen neuen Tarif «Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz», mit dem weitere, nicht von Swissgrid verursachte Kosten verrechnet werden. Konkret geht es hier um die Netzverstärkungen in den unteren Netzebenen, welche gemäss Stromversorgungsgesetz seit 2025 ebenfalls von Swissgrid abgewickelt werden müssen. Der Tarif enthält zudem die vom Parlament beschlossenen Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluindustrie. Dieser neue Tarif beträgt 0.05 Rappen pro Kilowattstunde und belastet einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt insgesamt mit rund 2 Franken pro Jahr.


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