Die nächsten Schritte
Projekte für den Bau neuer 220/380-kV-Höchstspannungsleitungen müssen in der Regel in den Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) aufgenommen werden. Der Sachplan ist ein Verfahren des Bundes und hat zum Ziel, ein Projekt bestmöglich in die Landschaft zu integrieren und seine Übereinstimmung mit den Anforderungen der Raumplanung und des Umweltschutzes sicherzustellen.
Das Bundesamt für Energie (BFE), das dieses Verfahren leitet und koordiniert, hat eine Begleitgruppe eingesetzt, die bei der Suche nach einem sogenannten Planungskorridor berät und unterstützt – d.h. bei der Suche nach einem geeigneten geografischen Gebiet, in dem das Bauvorhaben für die Leitung entwickelt und die Technologie festgelegt wird, die verwendet werden soll (Kabel oder Freileitung). Der endgültige Entscheid über den Planungskorridor und die Technologie liegt jedoch beim Bundesrat. Die Bevölkerung, interessierte Gemeinden und Verbände haben die Möglichkeit, im Rahmen des Konsultationsverfahrens ihre Meinung zu den Vorschlägen der Begleitgruppe zu äussern.
Im Herbst 2023 beginnt das öffentliche Anhörungs- und Vernehmlassungsverfahren, in dem der Kanton, die Gemeinden, die Verbände und Privatpersonen zum Korridorvorschlag Stellung nehmen können. Nach Fertigstellung erhält das BFE alle Positionspapiere, prüft sie, ergänzt sie inhaltlich und überarbeitet die SÜL-Dokumente, falls erforderlich. Die endgültigen Dokumente werden dann dem Bundesrat vorgelegt, der darüber entscheidet, ob er den Korridor- und den Technologievorschlag im Koordinationsblatt als verbindlich festlegt. Ab diesem Zeitpunkt kann Swissgrid eine Trasse für die Stromleitung festlegen und das endgültige Projekt ausarbeiten, das dann dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) zur Einleitung des Plangenehmigungsverfahrens vorgelegt wird. Dieses bietet die Möglichkeit, dass interessierte Privatpersonen Einsprache gegen das Projekt einreichen können